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INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD 36 (2006)

Übersicht

  Quelle

-

Verordnung (EG) Nr. 2236/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend International Financial Reporting Standards (IFRS) Nr. 1, 3 bis 5, International Accounting Standards (IAS) Nr. 1, 10, 12, 14, 16 bis 19, 22, 27, 28, 31 bis 41 und die Interpretationen des Standard Interpretation Committee (SIC) Nr. 9, 22, 28 und 32

  Inhalt

-

IAS 36: Wertminderung von Vermögenswerten

Der nachfolgende Standard enthält Änderungen, die sich durch die Verabschiedung der Verordnungen (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 und Nr. 2236/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 ergeben haben.

Zielsetzung

1

Anwendungsbereich

2-5

Definitionen

6

Identifizierung eines Vermögenswertes, der wertgemindert sein könnte

7-17

Bewertung des erzielbaren Betrages

18-57

Bewertung des erzielbaren Betrages eines immateriellen Vermögenswertes mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer

24

Beizulegender Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten

25-29

Nutzungswert

30-57

Grundlage für die Schätzungen der künftigen Cashflows

33-38

Zusammensetzung der Schätzungen der künftigen Cashflows

39-53

Künftige Cashflows in Fremdwährung

54

Abzinsungssatz

55-57

Erfassung und Bewertung eines Wertminderungsaufwands

58-64

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Geschäfts- oder Firmenwert

65-108

Identifizierung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der ein Vermögenswert gehört

66-73

Erzielbarer Betrag und Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit

74-103

Geschäfts- oder Firmenwert

80-99

Zuordnung von Geschäfts- oder Firmenwert zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten

80-87

Überprüfung von Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einem Geschäfts- oder Firmenwert auf eine Wertminderung

88-90

Minderheitenanteile

91-95

Zeitpunkt der Prüfung auf Wertminderung

96-99

Gemeinschaftliche Vermögenswerte

100-103

Wertminderungsaufwand für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit 

104-108

Wertaufholung

109-125

Wertaufholung für einen einzelnen Vermögenswert

117-121

Wertaufholung für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit

122-123

Wertaufholung für einen Geschäfts- oder Firmenwert

124-125

Angaben

126-137

Schätzungen, die zur Bewertung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert oder immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer enthalten, benutzt werden

134-137

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

138-140

Rücknahme von IAS 36 (herausgegeben 1998)

141

Anhang A

A1-A21

Die Anwendung von Barwert-Verfahren zur Bewertung des Nutzungswertes

Übersicht

 


 

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