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VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die
Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1 und IAS Nrn. 1 bis 10, 12
bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40 und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis
14, 18 bis 27 und 30 bis 33
Inhalt |
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Dieser
überarbeitete Standard ersetzt IAS 8
Periodenergebnis,
grundlegende Fehler und Änderungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und
ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar
2005 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine
frühere Anwendung wird empfohlen.
Zielsetzung
1.
Ziel dieses Standards schreibt die Kriterien zur Auswahl und
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die
bilanzielle Behandlung und Angabe von Änderungen der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von
Schätzungen sowie Fehlerkorrekturen vor. Der Standard soll
die Relevanz und Zuverlässigkeit des Abschlusses eines
Unternehmens sowie die Vergleichbarkeit dieser Abschlüsse im
Zeitablauf sowie mit den Abschlüssen anderer Unternehmen
verbessern.
2.
Die Bestimmungen zur Angabe von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden – davon ausgenommen: Änderungen von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – sind in IAS 1 Darstellung
des Abschlusses aufgeführt.
Anwendungsbereich
3.
Dieser Standard ist bei der Auswahl und Anwendung von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zur
Berücksichtigung von Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und
Korrekturen von Fehlern aus früheren Perioden anzuwenden.
4.
Die steuerlichen Auswirkungen der Korrekturen von Fehlern aus
früheren Perioden und von rückwirkenden Anpassungen zur
Umsetzung der Änderungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden gemäß IAS 12 Ertragssteuern berücksichtigt
und offen gelegt.
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