VERORDNUNG (EG) Nr. 2238/2004 der Kommission vom 29.
Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates betreffend IFRS 1
und IAS Nrn. 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40
und 41 und SIC Nrn. 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30
bis 33.
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Zeitpunkt des
Übergangs auf IFRS |
Der Beginn der frühesten
Periode, für die ein Unternehmen in seinem ersten
IFRS-Abschluss vollständige Vergleichsinformationen nach
IFRS veröffentlicht.
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Ersatz für Anschaffungs-
oder Herstellungskosten |
Ein Wert, der als Ersatz für
Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder fortgeführte
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu einem bestimmten
Zeitpunkt verwendet wird. Anschließende Abschreibungen
gehen davon aus, dass das Unternehmen den Ansatz des
Vermögenswerts oder der Schuld ursprünglich an diesem
bestimmten Datum vorgenommen hatte und dass seine
Anschaffungs- oder Herstellungskosten dem als Ersatz für
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzten Wert
entsprachen.
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Beizulegender Zeitwert
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Der Betrag, zu dem zwischen
sachverständigen, vertragswilligen und voneinander
unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht
oder eine Schuld beglichen werden könnte. Erster
IFRS-Abschluss Der erste Abschluss eines Geschäftsjahres,
in dem ein Unternehmen die International Financial
Reporting Standards (IFRS) durch eine ausdrückliche und
uneingeschränkte Erklärung hinsichtlich der Befolgung von
IFRS anwendet. Erstmaliger Anwender Ein Unternehmen, das
seinen ersten IFRS-Abschluss veröffentlicht.
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Erster IFRS-Abschluss |
Der erste Abschluss eines
Geschäftsjahres, in dem ein Unternehmen die International
Financial Reporting Standards (IFRS) durch eine
ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung hinsichtlich
der Befolgung von IFRS anwendet.
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Erste
IFRS Berichtsperiode |
Die am Berichtsstichtag
des ersten IFRS Abschlusses eines Unternehmens
endende Berichtsperiode
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Erstmaliger Anwender |
Ein Unternehmen, das seinen
ersten IFRS-Abschluss veröffentlicht.
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International Financial
Reporting Standards (IFRS)
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Standards und
Interpretationen, die vom International Accounting Standards
Board (IASB) verabschiedet wurden. Sie bestehen aus:
(a)
International Financial Reporting Standards;
(b)
International Accounting Standards; sowie
(c)
Interpretationen des International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des ehemaligen
Standing Interpretations Committee (SIC).
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IFRS-Eröffnungsbilanz |
Die (veröffentlichte oder
unveröffentlichte) Bilanz eines Unternehmens zum Zeitpunkt
des Übergangs auf IFRS.
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Vorherige
Rechnungslegungs-grundsätze |
Die Rechnungslegungsbasis
eines erstmaligen Anwenders unmittelbar vor der Anwendung
der IFRS
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Abschlussstichtag |
Das Ende der letzten, durch
einen Abschluss oder einen Zwischenbericht abgedeckten
Periode.
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