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INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARD 2 (2006)

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  Quelle

-

Verordnung (EG) Nr. 211/2005 der Kommission vom 4. Februar 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den International Financial Reporting Standard (IFRS) Nr. 1 und 2 und die International Accounting Standards (IAS) Nr. 12, 16, 19, 32, 33, 38 und 39

  Inhalt

-

ANHANG A

Begriffsdefinitionen

Dieser Anhang ist Bestandteil des IFRS.

Aktienbasierte Vergütungstransaktion
mit Barausgleich

eine aktienbasierte Vergütungstransaktion, bei denen das Unternehmen Güter oder Dienstleistungen erhält und im Gegenzug die Verpflichtung eingeht, dem Lieferanten dieser Güter oder Dienstleistungen flüssige Mittel oder andere Vermögenswerte zu übertragen, deren Höhe vom Kurs (oder Wert) der Aktien oder anderer Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens abhängig ist.

Mitarbeiter und andere,
die ähnliche Leistungen erbringen

Personen, die persönliche Leistungen für das Unternehmen erbringen und die (a) rechtlich oder steuerlich als Mitarbeiter gelten, (b) für das Unternehmen auf dessen Anweisung tätig sind wie Personen, die rechtlich oder steuerlich als Mitarbeiter gelten, oder (c) ähnliche Leistungen wie Mitarbeiter erbringen. Der Begriff umfasst beispielsweise das gesamte Management, d. h. alle Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens zuständig und verantwortlich sind, einschließlich Non-Executive Directors.

Eigenkapitalinstrument

Ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet (*).

Gewährtes Eigenkapitalinstrument

Das vom Unternehmen im Rahmen einer aktienbasierten Vergütungstransaktion übertragene (bedingte oder uneingeschränkte) Recht an einem Eigenkapitalinstrument des Unternehmens.

Aktienbasierte Vergütungstransaktion
mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

eine aktienbasierte Vergütungstransaktion, bei der das Unternehmen Güter oder
Dienstleistungen erhält und im Gegenzug Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens
(einschließlich Aktien oder Aktienoptionen) hingibt.

Beizulegender Zeitwert

Der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht, eine Schuld beglichen oder ein gewährtes Eigenkapitalinstrument getauscht werden könnte.

Tag der Gewährung

Tag, an dem das Unternehmen und eine andere Partei (einschließlich ein Mitarbeiter) eine aktienbasierte Vergütungsvereinbarung treffen, worunter der Zeitpunkt zu verstehen ist, zu dem das Unternehmen und die Gegenpartei ein gemeinsames Verständnis über die Vertragsbedingungen der Vereinbarung erlangt haben. Am Tag der Gewährung verleiht das Unternehmen der Gegenpartei das Recht auf den Erhalt von flüssigen Mitteln, anderen Vermögenswerten oder Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens, das ggf. an die Erfüllung bestimmter Ausübungsbedingungen geknüpft ist. Unterliegt diese Vereinbarung einem Genehmigungsverfahren (z. B. durch die Anteilseigner), entspricht der Tag der Gewährung dem Tag, an dem die Genehmigung erteilt wurde.

Innerer Wert

Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der Aktien, zu deren Zeichnung oder Erhalt die Gegenpartei (bedingt oder uneingeschränkt) berechtigt ist, und (gegebenenfalls) dem von der Gegenpartei für diese Aktien zu entrichtenden Betrag. Beispielsweise hat eine Aktienoption mit einem Ausübungspreis von WE 15 (**) bei einer Aktie mit einem beizulegenden Zeitwert von WE 20 einen inneren Wert von WE 5.

Marktbedingung

Eine Bedingung für den Ausübungspreis, den Übergang des Rechtsanspruchs an oder die Ausübungsmöglichkeit von Eigenkapitalinstrumenten, die mit dem Marktpreis der Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise die Erzielung eines bestimmten Aktienkurses oder eines bestimmten inneren Wertes einer Aktienoption oder die Erreichung einer bestimmten Erfolgsziels, das auf dem Marktkurs der Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens gegenüber einem Index von Marktpreisen der Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen basiert.

Bewertungsstichtag

Tag, an dem der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente für die Zwecke dieses Standards bestimmt wird. Bei Transaktionen mit Mitarbeiten und anderen, die ähnliche Leistungen erbringen, ist der Bewertungsstichtag der Tag der Gewährung. Bei Transaktionen mit anderen Parteien als Mitarbeitern (und Personen, die ähnliche Leistungen erbringen) ist der Bewertungsstichtag der Tag, an dem das Unternehmen die Güter erhält oder die Gegenpartei die Leistungen erbringt.

Reload-Eigenschaft

Ausstattungsmerkmal, das eine automatische Gewährung zusätzlicher Aktienoptionen vorsieht, wenn der Optionsinhaber bei der Ausübung vorher gewährter Optionen den Ausübungspreis mit den Aktien des Unternehmens und nicht in bar begleicht.

Reload-Option

Eine neue Aktienoption, die gewährt wird, wenn der Ausübungspreis einer früheren Aktienoption mit einer Aktie beglichen wird.

Aktienbasierte Vergütungsvereinbarung

Eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und einer anderen Partei (einschließlich einem Mitarbeiter), eine aktienbasierte Vergütungstransaktion durchzuführen, welche die andere Partei – ggf. unter dem Vorbehalt der Erfüllung bestimmter Ausübungsbedingungen – zum Erhalt von flüssigen Mitteln oder anderen Vermögenswerten des Unternehmens, deren Höhe vom Kurs der Aktien oder anderer Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens abhängig ist, oder zum Erhalt von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens berechtigt.

Aktienbasierte Vergütungstransaktion

Eine Transaktion, bei der das Unternehmen Güter oder Dienstleistungen erhält und im Gegenzug Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens (einschließlich Aktien oder Aktienoptionen) hingibt oder Güter oder Dienstleistungen erwirbt und dafür gegenüber dem Lieferanten dieser Güter oder Dienstleistungen eine Schuld eingeht, deren Höhe vom Kurs der Aktien oder anderer Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens abhängig ist.

Aktienoption

Ein Vertrag, der den Inhaber berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Aktien des Unternehmens
während eines bestimmten Zeitraums zu einem festen oder bestimmbaren Preis zu kaufen.

Ausübbar werden

Einen festen Rechtsanspruch erwerben. Im Rahmen einer aktienbasierten Vergütungsvereinbarung wird das Recht einer Gegenpartei auf den Erhalt von flüssigen Mitteln, Vermögenswerten oder Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens bei Erfüllung bestimmter Ausübungsbedingungen ausübbar.

Ausübungsbedingungen

Die Bedingungen, die die Gegenpartei erfüllen muss, um im Rahmen einer aktienbasierten Vergütungsvereinbarung einen Rechtsanspruch auf den Erhalt von flüssigen Mitteln, anderen Vermögenswerten oder Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens zu erwerben. Die Ausübungsbedingungen umfassen Dienstbedingungen, bei denen die andere Partei eine bestimmte Dienstzeit ableisten muss, und Leistungsbedingungen, die die Erfüllung bestimmter Erfolgsziele erfordern (wie z. B. eine bestimmte Steigerung des Unternehmensgewinns innerhalb eines bestimmten Zeitraums).

Erdienungszeitraum

Zeitraum, in dem alle festgelegten Ausübungsbedingungen einer aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erfüllt werden müssen.

(*) Im Rahmenkonzept ist eine Schuld definiert als eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist (z. B. einem Abfluss von Zahlungsmitteln oder anderen Vermögenswerten).

(**) In diesem Anhang werden Geldbeträge in „Währungseinheiten“ (WE) angegeben.

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