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INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARD 5 (2006)

Übersicht

  Quelle

-

Verordnung (EG) Nr. 2236/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend International Financial Reporting Standards (IFRS) Nr. 1, 3 bis 5, International Accounting Standards (IAS) Nr. 1, 10, 12, 14, 16 bis 19, 22, 27, 28, 31 bis 41 und die Interpretationen des Standard Interpretation Committee (SIC) Nr. 9, 22, 28 und 32

  Inhalt

-

IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Zielsetzung

1

Anwendungsbereich

2-5

Klassifizierung von langfristigen Vermögenswerten (oder Veräußerungsgruppen) als zur Veräußerung gehalten

6-14

 

Zur Stilllegung bestimmte langfristige Vermögenswerte

13-14

Bewertung von langfristigen Vermögenswerten (oder Veräußerungsgruppen), die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden

15-29

 

Bewertung eines langfristigen Vermögenswertes (oder einer Veräußerungsgruppe)

15-19

Erfassung von Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen

20-25

Änderungen eines Veräußerungsplans

26-29

Darstellung und Angaben

30-42

Darstellung von aufgegebenen Geschäftsbereichen

31-36

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

37

Darstellung von langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungs-gruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden

38-40

 

Zusätzliche Angaben

41-42

Übergangsvorschriften

43

Zeitpunkt des Inkrafttretens

44

Rücknahme von IAS 35

45

Anhang A

 

Begriffsdefinitionen

Anhang B

B1

Ergänzungen zu Anwendungen

Übersicht

 


 

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