|
VERORDNUNG (EG)
Nr. 1725/2003
DER KOMMISSION
vom 29. September 2003
betreffend die Übernahme bestimmter internationaler
Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der
Verordnung (EG)
Nr. 1606/2002
des Europäischen Parlaments und des Rates
Inhalt |
|
- |
Zielsetzung
Die Zielsetzung dieses Standards
besteht darin, Grundsätze zur Darstellung von
Finanzinformationen nach Segmenten
— Informationen über die unterschiedlichen Arten von Produkten
und Dienstleistungen, die ein Unternehmen produziert und
anbietet, und die unterschiedlichen geografischen Regionen, in
denen es Geschäfte tätigt — aufzustellen, um den
Abschlussadressaten zu helfen:
(a) die bisherige Ertragskraft
des Unternehmens besser zu verstehen;
(b) die Risiken und Erträge des
Unternehmens besser einzuschätzen; und
(c) das gesamte Unternehmen
sachgerechter beurteilen zu können.
Viele Unternehmen bieten Gruppen
von Produkten und Dienstleistungen an oder tätigen Geschäfte
in geografischen Regionen, die schwankenden
Rentabilitätsraten, Wachstumschancen, Zukunftsaussichten und
Risiken ausgesetzt sind. Informationen über die
unterschiedlichen Arten von Produkten und Dienstleistungen
eines Unternehmens und dessen Tätigkeiten in unterschiedlichen
geografischen Regionen — oft Segmentinformationen genannt —
sind relevant, um Risiken und Erträge eines diversifizierten
oder multinationalen Unternehmens einzuschätzen, die sich
nicht aus den aggregierten Daten ableiten lassen. Darum werden
Segmentinformationen in hohem Maße als notwendig erachtet, um
den Ansprüchen der Abschlussadressaten gerecht zu werden.
Anwendungsbereich
1. Dieser Standard ist auf
vollständige, veröffentlichte Abschlüsse anzuwenden, die mit
den International Accounting Standards
übereinstimmen.
2. Ein vollständiger Abschluss
umfasst eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und den
Anhang, wie es in IAS 1, Darstellung des Abschlusses,
vorgesehen ist.
3. Dieser Standard ist von
Unternehmen anzuwenden, deren Dividendenpapiere oder
schuldrechtliche Wertpapiere öffentlich gehandelt werden und
von Unternehmen, die die Ausgabe von Dividendenpapieren oder
schuldrechtlichen Wertpapieren an einer Wertpapierbörse in die
Wege geleitet haben.
4. Wenn ein Unternehmen, dessen
Wertpapiere nicht öffentlich gehandelt werden, Abschlüsse
aufstellt, die mit den International Accounting Standards
übereinstimmen, wird empfohlen, dass dieses Unternehmen
freiwillig Finanzinformationen nach Segmenten angibt.
5. Wenn sich ein Unternehmen,
dessen Wertpapiere nicht öffentlich gehandelt werden,
entscheidet, freiwillig Segmentinformationen in Abschlüssen,
die mit den International Accounting Standards übereinstimmen,
anzugeben, hat dieses Unternehmen die Anforderungen dieses
Standards vollständig zu erfüllen.
6. Wenn ein einzelner
Abschluss sowohl den Konzernabschluss eines Unternehmens,
dessen Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, als auch den
Einzelabschluss des Mutterunternehmens oder eines oder
mehrerer Tochterunternehmen enthält, müssen die
Segmentinformationen lediglich auf der Grundlage des
Konzernabschlusses dargestellt werden. Wenn ein
Tochterunternehmen selbst ein Unternehmen ist, dessen
Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, stellt es die
Segmentinformationen in seinem eigenen Einzelabschluss dar.
7. Ebenso gilt, dass, wenn ein
einzelner Abschluss sowohl den Abschluss eines Unternehmens,
dessen Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, als auch den
Einzelabschluss eines nach der Equity-Methode einbezogenen
assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures, an denen das
Unternehmen einen finanziellen Anteil hält, enthält, die
Segmentinformationen lediglich auf der Grundlage des
Abschlusses des Unternehmens aufgestellt werden müssen. Wenn
das nach der Equity-Methode einbezogene assoziierte
Unternehmen oder Joint Venture selbst ein Unternehmen ist,
dessen Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, wird es
Segmentinformationen in seinem eigenen Einzelabschluss
darstellen.
Definitionen
Definitionen aus anderen
International Accounting Standards
8. Folgende Begriffe werden in
diesem Standard mit der Bedeutung verwendet, wie sie in IAS 7,
Kapitalflussrechnungen, IAS 8, Periodenergebnis, grundlegende
Fehler und Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
und IAS 18, Erträge, eingeführt wurden:
Betriebliche Tätigkeiten sind
die wesentlichen erlöswirksamen Tätigkeiten des Unternehmens
sowie andere Aktivitäten, die nicht den Investitions- oder
Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind.
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden sind die besonderen Prinzipien,
grundlegende Überlegungen, Konventionen, Regeln und
Praktiken, die ein Unternehmen bei der Aufstellung und
Darstellung eines
Abschlusses anwendet.
Erlös ist der aus der
gewöhnlichen Tätigkeit eines Unternehmens resultierende
Bruttozufluss wirtschaftlichen Nutzens während der
Berichtsperiode, wenn die jeweiligen Zuflüsse das Eigenkapital
unabhängig von Einlagen der Anteilseigner erhöhen.
Definitionen des
Geschäftssegmentes und des geografischen Segments
9. Die Begriffe
Geschäftssegment und geografisches Segment werden in diesem
Standard mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
Ein Geschäftssegment ist eine
unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die ein
individuelles Produkt oder eine Dienstleistung oder eine
Gruppe ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen erstellt oder
erbringt und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich
von denen anderer Geschäftssegmente unterscheiden. Faktoren,
die bei der Bestimmung zu berücksichtigen sind, ob Produkte
und Dienstleistungen zusammenhängen, beinhalten:
(a) die Art der Produkte und
Dienstleistungen;
(b) die Art der
Produktionsprozesse;
(c) die Art oder Gruppe der
Kunden für die Produkte und Dienstleistungen;
(d) die angewandten Methoden
des Vertriebs oder der Bereitstellung von Produkten oder
Dienstleistungen und;
(e) falls anwendbar, die Art
des gewöhnlichen Umfeldes, beispielsweise Bankwesen,
Versicherungswesen oder öffentliche Versorgungsbetriebe.
Ein geografisches Segment ist
eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die
Produkte oder Dienstleistungen innerhalb eines spezifischen,
wirtschaftlichen Umfeldes anbietet oder erbringt, und die
Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von
Teilaktivitäten, die in anderen wirtschaftlichen Umfeldern
tätig sind, unterscheiden. Faktoren, die bei der Bestimmung
von geografischen Segmenten zu beachten sind, umfassen:
(a) Gleichartigkeit der
wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen;
(b) Beziehungen zwischen
Tätigkeiten in unterschiedlichen geografischen Regionen;
(c) Nähe der Tätigkeiten;
(d) spezielle Risiken, die
mit den Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet einhergehen;
(e) Devisenbestimmungen; und
(f) das zugrunde liegende
Kursänderungsrisiko.
Ein berichtspflichtiges
Segment ist ein auf der Grundlage der vorangegangenen
Definitionen bestimmtes Geschäftssegment oder ein
geografisches Segment, für das Segmentinformationen gemäß
diesem Standard anzugeben sind.
10. Die in Paragraph 9 zur
Bestimmung von Geschäftssegmenten und geografischen Segmenten
angeführten Kriterien sind nicht in einer besonderen
Reihenfolge aufgelistet.
11. Ein einzelnes
Geschäftssegment umfasst keine Produkte und Dienstleistungen
mit signifikant unterschiedlichen Risiken und Erträgen.
Während bezüglich eines oder einiger Kriterien bei der
Definition eines Geschäftssegmentes Ungleichheiten auftreten
können, wird erwartet, dass die in ein einzelnes
Geschäftssegment einbezogenen Produkte und Dienstleistungen
hinsichtlich einer Mehrheit der Kriterien ähnlich sind.
12. Ebenso enthält ein
geografisches Segment keine Tätigkeiten in wirtschaftlichen
Umfeldern mit signifikant unterschiedlichen Risiken und
Erträgen. Ein geografisches Segment kann ein einzelnes Land,
eine Gruppe von zwei oder mehr Ländern oder eine Region
innerhalb eines Landes sein.
13. Die wesentlichen
Risikoquellen zeichnen dafür verantwortlich, wie die meisten
Unternehmen organisiert sind und geleitet werden. Deswegen
setzt Paragraph 27 dieses Standards voraus, dass die
Organisationsstruktur eines Unternehmens und sein internes
Finanzberichtssystem die Grundlage zur Bestimmung seiner
Segmente bildet. Die Risiken und Erträge eines Unternehmens
werden sowohl von dem geografischen Standort seiner
Tätigkeiten (wo seine Produkte hergestellt werden oder wo
seine Aktivitäten zur Erbringung der Dienstleistungen
angesiedelt sind), als auch von dem Standort seiner Märkte (wo
seine Produkte verkauft oder seine Dienstleistungen in
Anspruch genommen werden) beeinflusst. Die Definition lässt es
zu, dass die geografischen Segmente entweder aufbauen auf:
(a) dem Standort der
Produktionsanlagen und Dienstleistungserbringung eines
Unternehmens und anderer Vermögenswerte; oder
(b) dem Standort seiner Märkte
und Kunden.
14. Die Organisationsstruktur und
die interne Berichtsstruktur eines Unternehmens belegen
normalerweise, ob sich die hauptsächliche Herkunft seiner
geografischen Risiken aus dem Standort seiner Vermögenswerte
(der Herkunft seiner Verkäufe) oder aus dem Standort seiner
Kunden (dem Bestimmungsort seiner Verkäufe) ergibt.
Dementsprechend orientiert sich ein Unternehmen an dieser
Struktur, um festzulegen, ob seine geografischen Segmente auf
dem Standort seiner Vermögenswerte oder auf dem Standort
seiner Kunden zu basieren haben.
15. Die Bestimmung der
Zusammensetzung eines Geschäftssegments oder geografischen
Segments beinhaltet einen gewissen Ermessensspielraum. Bei der
Ausübung dieses Spielraumes hat das Management die Zielsetzung
der Segmentberichterstattung zu berücksichtigen, wie sie in
diesem Standard dargelegt wurde, und die qualitativen
Anforderungen an Abschlüsse, wie sie im IASC-Rahmenkonzept für
die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen bestimmt sind.
Diese qualitativen Anforderungen beinhalten die Relevanz, die
Verlässlichkeit und die Vergleichbarkeit für den Zeitraum, in
dem Finanzinformationen über die unterschiedlichen Gruppen von
Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens und über
seine Tätigkeiten in bestimmten geografischen Regionen
dargestellt werden, sowie die Nützlichkeit dieser
Informationen zur Einschätzung der Risiken und Erträge des
Unternehmens als Ganzes.
Definitionen der Segmenterträge
und -aufwendungen, des Segmentergebnisses und -vermögens sowie
der Segmentschulden
16. Folgende zusätzliche
Begriffe werden in diesem Standard mit der angegebenen
Bedeutung verwendet:
Segmenterlöse sind die in der
Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens dargestellten
Erlöse, die einem Segment direkt zugeordnet werden können, und
der relevante Teil der Unternehmenserlöse, die auf einer
vernünftigen Grundlage auf ein Segment verteilt werden können,
unabhängig davon, ob es sich dabei um Verkäufe an externe
Kunden oder Transaktionen mit anderen Segmenten des gleichen
Unternehmens handelt. Segmenterlöse beinhalten keine:
(a) [gestrichen];
(b) Zins- oder
Dividendenerträge, einschließlich erhaltene Zinsen aus
Krediten oder Darlehen an andere Segmente, wenn die
Tätigkeiten des Segments nicht im Wesentlichen finanzieller
Art sind; oder
(c) Gewinne aus dem Verkauf
von Finanzinvestitionen oder Gewinne aus der Tilgung von
Schulden, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im
Wesentlichen finanzieller Art sind.
Segmenterlöse beinhalten den
Anteil eines Unternehmens an den Gewinnen oder Verlusten von
assoziierten Unternehmen, Joint Ventures oder anderen
Finanzinvestitionen, die nach der Equity-Methode bilanziert
werden, jedoch nur, wenn diese Posten in den konsolidierten
oder gesamten Unternehmenserlösen enthalten sind.
Segmenterlöse umfassen den
Anteil eines Joint Ventures an den Erlösen einer
gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit
IAS 31, Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures, quotal
konsolidiert wird.
Segmentaufwendungen sind
Aufwendungen aus der betrieblichen Tätigkeit eines Segments,
die dem Segment direkt zugeordnet werden können, und der
relevante Teil an Aufwendungen, der auf einer vernünftigen
Grundlage auf ein Segment verteilt werden kann, einschließlich
der Aufwendungen, die sich auf Verkäufe an externe Kunden, und
auf Transaktionen mit anderen Segmenten des gleichen
Unternehmens beziehen. Segmentaufwendungen umfassen keine:
(a) [gestrichen]
(b) Zinsen, einschließlich
der Zinsen, die aus Krediten oder Darlehen von anderen
Segmenten entstehen, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht
im Wesentlichen finanzieller Art sind;
(c) Verluste aus Verkäufen
von Finanzinvestitionen oder Verluste aus der Tilgung von
Schulden, wenn die Tätigkeiten des Segments nicht im
Wesentlichen finanzieller Art sind;
(d) Anteile eines
Unternehmens an Verlusten von assoziierten Unternehmen,
Joint Ventures oder anderen Finanzinvestitionen, die nach
der Equity-Methode bilanziert werden;
(e) Aufwendungen aus
Ertragsteuern; oder
(f) allgemeinen
Verwaltungsaufwendungen, Aufwand der Hauptgeschäftsstelle
und andere Aufwendungen, die auf Unternehmensebene entstehen
und sich auf das Unternehmen als Ganzes beziehen. Teilweise
werden jedoch Aufwendungen auf Unternehmensebene verursacht,
die sich auf ein Segment beziehen. Solche Aufwendungen sind
Segmentaufwendungen, wenn sie sich auf die betrieblichen
Tätigkeiten des Segments beziehen und direkt zugeordnet oder
auf einer vernünftigen Grundlage auf das Segment verteilt
werden können.
Segmentaufwendungen umfassen
den Anteil eines Joint Ventures an den Aufwendungen einer
gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit
IAS 31 quotal konsolidiert wird.
Für die Tätigkeiten eines
Segments, die im Wesentlichen finanzieller Art sind, dürfen
Zinserträge und -aufwendungen nur als einzelner Nettobetrag
für die Zwecke der Segmentberichterstattung dargestellt
werden, wenn diese Posten auch im Konzern- oder
Einzelabschluss des Unternehmens als Nettobetrag ausgewiesen
sind.
Das Segmentergebnis ergibt
sich aus den Segmenterlösen abzüglich der Segmentaufwendungen.
Das Segmentergebnis ist vor jeglichen Anpassungen für
Minderheitsanteile zu bestimmen.
Segmentvermögen sind die
betrieblichen Vermögenswerte, die von einem Segment für dessen
betriebliche Tätigkeiten genutzt werden, und die entweder dem
Segment direkt zugeordnet oder die auf einer vernünftigen
Grundlage auf das Segment verteilt werden können.
Wenn das Segmentergebnis eines
Segments Zins- oder Dividendenerträge enthält, beinhaltet
dessen Segmentvermögen die korrespondierenden Forderungen,
Darlehen, Finanzinvestitionen oder andere, Erlöse
erwirtschaftende Vermögenswerte.
Das Segmentvermögen enthält
keine Ertragsteueransprüche.
Das Segmentvermögen umfasst
Finanzinvestitionen, die nach der Equity-Methode bilanziert
werden, nur, wenn der Gewinn oder Verlust solcher
Finanzinvestitionen in den Segmenterträgen enthalten ist. Das
Segmentvermögen beinhaltet den Anteil eines Joint Ventures an
den betrieblichen Vermögenswerten einer gemeinschaftlich
geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit IAS 31 quotal
konsolidiert wird.
Das Segmentvermögen wird erst
nach dem Abzug der korrespondierenden Wertminderungen
bestimmt, die als offene Saldierungen in der Bilanz des
Unternehmens dargestellt werden.
Segmentschulden sind die
betrieblichen Schulden, die aus den betrieblichen Tätigkeiten
eines Segments resultieren und die entweder dem Segment direkt
zugeordnet oder auf einer vernünftigen Grundlage auf das
Segment verteilt werden können.
Wenn das Segmentergebnis eines
Segments Zinsaufwand enthält, beinhalten dessen
Segmentschulden die korrespondierenden, verzinslichen
Schulden.
Segmentschulden umfassen den
Anteil eines Joint Ventures an den Schulden einer
gemeinschaftlich geführten Einheit, die in Übereinstimmung mit
IAS 31 quotal konsolidiert wird.
Segmentschulden enthalten
keine Ertragsteuerschulden.
Segmentbilanzierungs- und
-bewertungsmethoden sind die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die für die Aufstellung und Darstellung
der Abschlüsse einer konsolidierten Gruppe oder eines
Unternehmens angewendet werden, ebenso wie diejenigen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich speziell auf
die Segmentberichterstattung beziehen.
17. Die Definitionen von
Segmenterlösen, Segmentaufwendungen, Segmentvermögen und
Segmentschulden beinhalten die Beträge solcher Posten, die
einem Segment direkt zugeordnet werden können, und die Beträge
solcher Posten, die auf einer vernünftigen Grundlage auf ein
Segment verteilt werden können. Ein Unternehmen orientiert
sich an seinem internen Finanzberichtssystem als Ausgangspunkt
für die Bestimmung der Posten, die Segmenten direkt zugeordnet
oder vernünftig auf diese verteilt werden können. Dies
geschieht, da die Vermutung besteht, dass Beträge, die für
Segmente zu Zwecken der internen Finanzberichterstattung
bestimmt wurden, den Segmenten direkt zugeordnet oder auf
diese zum Zweck der Bewertung der Segmenterlöse, der
Segmentaufwendungen, des Segmentvermögens und der
Segmentschulden der berichtspflichtigen Segmente vernünftig
verteilt werden können.
18. In manchen Fällen können
jedoch Erlöse, Aufwendungen, Vermögen oder Schulden auf einer
vom Management festgelegten Grundlage auf die Segmente zum
Zweck der internen Finanzberichterstattung verteilt worden
sein, die jedoch als subjektiv, willkürlich oder als für
externe Abschlussadressaten schwer verständlich erscheint.
Eine solche Verteilung würde keine vernünftige Grundlage im
Sinne der Definitionen von Segmenterlöse, Segmentaufwendungen,
Segmentvermögen und Segmentschulden in diesem Standard
darstellen. Umgekehrt könnte sich ein Unternehmen dafür
entscheiden, einige Posten des Ertrags, Aufwands, Vermögens
oder der Schulden nicht zum Zweck der internen
Finanzberichterstattung zu verteilen, obwohl eine vernünftige
Grundlage für eine solche Vorgehensweise besteht. Ein solcher
Posten ist gemäß den Definitionen von Segmenterträgen,
Segmentaufwendungen, Segmentvermögen und Segmentschulden
dieses Standards zu verteilen.
19.
Beispiele für Segmentvermögen sind u.a das
Umlaufvermögen, das in der betrieblichen Tätigkeit des
Segments benutzt wird, das
Sachanlagevermögen, Vermögenswerte, die Gegenstand von
Finanzierungsleasing-Verträgen (IAS
17 Leasingverhältnisse) sind und immaterielle
Vermögenswerte. Wenn ein bestimmter Posten der
planmäßigen Abschreibungen in
den Segmentaufwendungen enthalten ist, ist der
korrespondierende Vermögenswert auch im
Segmentvermögen enthalten. Das Segmentvermögen schließt
keine Vermögenswerte ein, die für allgemeine Unternehmens-
oder Hauptgeschäftsstellenzwecke genutzt werden. Das
Segmentvermögen enthält betriebliche Vermögenswerte,
die von zwei oder mehr Segmenten geteilt werden, wenn eine
vernünftige Grundlage zur Verteilung existiert.
Das Segmentvermögen beinhaltet einen Geschäfts- oder
Firmenwert, der einem Segment direkt zugeordnet
oder der auf einer vernünftigen Grundlage auf ein Segment
verteilt werden kann; die Segmentaufwendungen beinhalten
alle für den Geschäfts- oder Firmenwert erfassten
Wertminderungsaufwendungen.
20. Beispiele für Segmentschulden
sind u. a. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie andere Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Kundenkredite,
Produkthaftungsrückstellungen und andere Ansprüche, die sich
auf die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen
beziehen. Segmentschulden enthalten keine Kredite,
Verbindlichkeiten, die Bestandteile von
Finanzierungs-Leasingverhältnissen (IAS 17) sind, und andere
Schulden, die eher zur Finanzierung als zum Zweck der
Geschäftstätigkeit aufgenommen wurden. Wenn Zinsaufwand in das
Segmentergebnis einbezogen wird, ist auch die entsprechende
verzinsliche Schuld in die Segmentschulden einzubeziehen. Die
Schulden eines Segments, dessen Tätigkeiten nicht im
Wesentlichen finanzieller Art sind, umfassen keine Kredite und
ähnliche Schulden, da das Segmentergebnis eher den
betrieblichen als den finanzierungsbereinigten Gewinn oder
Verlust repräsentiert. Da Schuldtitel oft auf der Ebene der
Hauptgeschäftsstelle für eine unternehmensweite Basis
emittiert werden, ist es weiterhin oft nicht möglich, die
verzinsliche Schuld einem Segment direkt zuzuordnen oder
vernünftig auf dieses zu verteilen.
21.
Die Bewertung des Segmentvermögens und der Segmentschulden
schließt Anpassungen der früheren Buchwerte des
bestimmbaren Segmentvermögens und der Segmentschulden eines
im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen
Unternehmens mit ein, auch wenn diese Anpassungen nur zum
Zweck der Aufstellung von
Konzernabschlüssen gemacht werden und weder in dem
Einzelabschluss des Mutterunternehmens noch
in dem des Tochterunternehmens aufgenommen werden. Gleiches
gilt, wenn die Sachanlagen nach dem Modell
der Neubewertung von IAS 16 im Anschluss an den Erwerb neu
bewertet wurden; dann spiegelt die Bewertung des
Segmentvermögens diese Neubewertungen wider.
22.
Einige Leitlinien für die Verteilung der Kosten können
in anderen Standards gefunden werden. Beispielsweise
stellen die Paragraphen 11-20 von IAS 2 Vorräte Leitlinien
für die Zuordnung und die Verteilung der Kosten auf die
Vorräte zur Verfügung, und die Paragraphen 16-21 von IAS
11 Fertigungsaufträge stellen Leitlinien für die
Zuordnung und Verteilung der Kosten auf die
Fertigungsaufträge bereit. Diese Leitlinien können bei
der Zuordnung und Verteilung von Kosten auf Segmente
nützlich sein.
23. IAS 7,
Kapitalflussrechnungen, enthält Leitlinien darüber, ob
Kontokorrentkredite als eine Komponente der Zahlungsmittel
einbezogen oder als Kredite dargestellt werden müssen.
24. Segmenterlöse,
Segmentaufwendungen, Segmentvermögen und Segmentschulden
müssen mit Ausnahme konzerninterner Salden und
Geschäftsvorfälle innerhalb eines einzelnen Segments vor der
Schuldenkonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung als
Teil des Konsolidierungsprozesses ermittelt werden.
25. Während die Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden für die Aufstellung und Darstellung der
Abschlüsse eines Unternehmens als Ganzes, gleichzeitig die
grundlegenden Segmentbilanzierungs- und -bewertungsmethoden
sind, beinhalten die Segmentbilanzierungs- und
-bewertungsmethoden darüber hinaus Methoden, wie die
Bestimmung der Segmente, die Methode der
Verrechnungspreisbestimmung für Transfers zwischen den
Segmenten und die Grundlage für die Verteilung der Erträge und
Aufwendungen auf die Segmente, die sich speziell auf die
Segmentberichterstattung beziehen.
Zurück |
Übersicht |
Weiter
|