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INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARD 5
Übersicht
IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Zielsetzung
1
Anwendungsbereich
2-5
Klassifizierung von langfristigen Vermögenswerten (oder Veräußerungsgruppen) als zur Veräußerung gehalten
6-14
Zur Stilllegung bestimmte langfristige Vermögenswerte
13-14
Bewertung von langfristigen Vermögenswerten (oder Veräußerungsgruppen), die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden
15-29
Bewertung eines langfristigen Vermögenswertes (oder einer Veräußerungsgruppe)
15-19
Erfassung von Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen
20-25
Änderungen eines Veräußerungsplans
26-29
Darstellung und Angaben
30-42
Darstellung von aufgegebenen Geschäftsbereichen
31-36
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
37
Darstellung von langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungs-gruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden
38-40
Zusätzliche Angaben
41-42
Übergangsvorschriften
43
Zeitpunkt des Inkrafttretens
44
Rücknahme von IAS 35
45
Anhang A (Begriffsdefinitionen)
Anhang B (Ergänzungen zu Anwendungen)
B1
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