SteffenZ

20.04.2010,
23:47
 

Ausbuchung von Finanzinstrumenten (IAS 32 / 39)

Hallo liebes Forum

ich kämpfe momentan mit folgenden Bilanzierungsproblem:

Firma schließt einen Vergleich über den wechselseitigen Verzicht. Beide Parteien verzichten zumindst in Teilen auf ihre Forderungen allerdings erst in 04/10(Unterschrift Vertrag). Handelsrechtlich kommt man zur Auffassung, das der wesentliche Teil der Einigung bereits in 2009 erfolgt ist und daher wertaufhellend im JA zu berücksichtigen ist. Nun will man aber im LB den Vergleich als bedeutendes Ereignis nach Bilanzstichtag klassifizieren und ebenso im IFRS Konzernabschluss?

Wenn der Rechtsanspruch auf Rückzahlung erst mit der Unterschrift erlischt, wäre m.E. das nach IFRS doch erst in 2010 auszubuchen(zumindest die Verb) und würde erst somit ein Ereignis nach Stichtag darstellen. Aber erfolgswirksame Berücksichtigung in 2009 und Ereignis nach Stichtag??? Geht das??

Vielen Dank im Voraus,

steffen

Harry

E-Mail

22.04.2010,
21:16
(editiert von Harry
am 24.04.2010 um 10:40)


@ SteffenZ

Ausbuchung von Finanzinstrumenten

Hallo,

anscheinend wagt sich ja keiner der Finanzinstrumente Profis aus der Deckung, daher mal meine völlig unprofessionelle erste Überlegung zu dem Thema (aus der Hüfte geschossen und als "Anregung" und "Herausforderung" an die tatsächlich Wissenden gedacht):-)

Zwar Reden IAS 32/39 von Verträgen, aber IAS 32.13 macht m.E. klar, dass es sich hierbei nicht auf die Form ankommt. Sollten sich beide Parteien also vor dem Abschlusstermin grundsätzlich geeinigt haben, es klare ökonomische Folgen geben und die Unterschrift Formsache sein (d.h. die Vertragsparteien können sich der Übereinkunft nicht mehr entziehen), sollte nach IAS 39 eine Ausbuchung der Forderung nicht unmöglich sein... (bin aber wohl eher in der IAS 39.17(b) Schiene...?)

In dieser Hinsicht könnte auch AG43 verstanden werden: The critical question is what the transferee is able to do in practice, not what contractual rights the transferee has concerning what it can do with the transferred asset or what contractual prohibitions exist.

Aber da man bei IAS 39 nie wirklich sicher sein kann, würde ich das Gesagte nicht als letzte Wahrheit ansehen. Hier gibt es bestimmt jemand der es besser weiß...

Gruß

Harry
_________

Tip: Wer was zum Thema IASB sucht, sollte vielleicht beim IASB anfangen zu suchen...

Ingo Weber

05.05.2010,
21:44

@ SteffenZ

Ausbuchung von Finanzinstrumenten

» Hallo liebes Forum
»
» ich kämpfe momentan mit folgenden Bilanzierungsproblem:
»
» Firma schließt einen Vergleich über den wechselseitigen Verzicht. Beide
» Parteien verzichten zumindst in Teilen auf ihre Forderungen allerdings
» erst in 04/10(Unterschrift Vertrag). Handelsrechtlich kommt man zur
» Auffassung, das der wesentliche Teil der Einigung bereits in 2009 erfolgt
» ist und daher wertaufhellend im JA zu berücksichtigen ist. Nun will man
» aber im LB den Vergleich als bedeutendes Ereignis nach Bilanzstichtag
» klassifizieren und ebenso im IFRS Konzernabschluss?
»
» Wenn der Rechtsanspruch auf Rückzahlung erst mit der Unterschrift
» erlischt, wäre m.E. das nach IFRS doch erst in 2010 auszubuchen(zumindest
» die Verb) und würde erst somit ein Ereignis nach Stichtag darstellen. Aber
» erfolgswirksame Berücksichtigung in 2009 und Ereignis nach
» Stichtag??? Geht das??
»
» Vielen Dank im Voraus,
»
» steffen

Das ist nur eingeschränkt eine IAS 39 Frage, sondern eher die Frage, ob wert begründend oder wert erhellend (--> IAS 8). Wenn der Verzicht erst 2010 geschlossen wurde, ist dies mE selbst nach HGB wert begründend, oder? M.E. wird hier das gute alte HGB mal wieder sehr strapaziert...

SteffenZ

05.05.2010,
22:56

@ Ingo Weber

Ausbuchung von Finanzinstrumenten

» Das ist nur eingeschränkt eine IAS 39 Frage, sondern eher die Frage, ob
» wert begründend oder wert erhellend (--> IAS 8)

Ja das sehe ich auch so. Meine Sorge ist dabei insbesondere, dass ja hier werterhellend ( da ja schon in 2009 berücksicht) nicht mit mit der Angabe von wertbegründenen Tatsachen i.S.d. IAS 10 zusammenpasst als bedeutsame Ereignisse nach Bilanzstichtag.

»Wenn der Verzicht erst
» 2010 geschlossen wurde, ist dies mE selbst nach HGB wert begründend, oder?
» M.E. wird hier das gute alte HGB mal wieder sehr strapaziert...

Handelsrechtlich ist das sicher schon grenzwertig, aber nach IAS 39 eigentlich gar nicht möglich. Hier heißt es "....dann und nur dann...aus der Bilanz ..." Nach m.E. muss hier die Rechtsverbindlichkeit des Vergleiches maßgeblich sein und die ist erst mit Unterschrift erfolgt. Also würde hier die Auslegung des IAS 39 über wertbegründend bzw erhellend entscheiden. Unter Kaufleuten gilt nach HGB ja auch der Handschlag... =;o).

mfg
steffen

Ingo Weber

06.05.2010,
09:25

@ SteffenZ

Ausbuchung von Finanzinstrumenten

» » Das ist nur eingeschränkt eine IAS 39 Frage, sondern eher die Frage, ob
» » wert begründend oder wert erhellend (--> IAS 8)
»
» Ja das sehe ich auch so. Meine Sorge ist dabei insbesondere, dass ja hier
» werterhellend ( da ja schon in 2009 berücksicht) nicht mit mit der Angabe
» von wertbegründenen Tatsachen i.S.d. IAS 10 zusammenpasst als
» bedeutsame Ereignisse nach Bilanzstichtag.
»
» »Wenn der Verzicht erst
» » 2010 geschlossen wurde, ist dies mE selbst nach HGB wert begründend,
» oder?
» » M.E. wird hier das gute alte HGB mal wieder sehr strapaziert...
»
» Handelsrechtlich ist das sicher schon grenzwertig, aber nach IAS 39
» eigentlich gar nicht möglich. Hier heißt es "....dann und nur dann...aus
» der Bilanz ..." Nach m.E. muss hier die Rechtsverbindlichkeit des
» Vergleiches maßgeblich sein und die ist erst mit Unterschrift erfolgt.
» Also würde hier die Auslegung des IAS 39 über wertbegründend bzw erhellend
» entscheiden. Unter Kaufleuten gilt nach HGB ja auch der Handschlag...
» =;o).
»
» mfg
» steffen

Sehe ich genauso...

Grüße

Ingo

Harry

E-Mail

06.05.2010,
22:50

@ Ingo Weber

Ausbuchung von Finanzinstrumenten

» » Handelsrechtlich ist das sicher schon grenzwertig, aber nach IAS 39
» » eigentlich gar nicht möglich. Hier heißt es "....dann und nur
» dann...aus
» » der Bilanz ..." Nach m.E. muss hier die Rechtsverbindlichkeit des
» » Vergleiches maßgeblich sein und die ist erst mit Unterschrift erfolgt.
» » Also würde hier die Auslegung des IAS 39 über wertbegründend bzw
» erhellend
» » entscheiden. Unter Kaufleuten gilt nach HGB ja auch der Handschlag...
» » =;o).
» »

Ich sehe das mit der Unterschrift anders, da IAS 32 m.E. klar ist:

"In this Standard, ‘contract’ and ‘contractual’ refer to an agreement between two or more parties that has clear economic consequences that the parties have little, if any, discretion to avoid, usually because the agreement is enforceable by law. Contracts, and thus financial instruments, may take a variety of forms and need not be in writing. "

Wie ich gesagt habe, kommt es darauf an, ob sich die Vertragsparteien vor Abschlussstichtag sich den econcomic consequences nicht mehr entziehen konnten... Handschlag oder nicht, hat daher nichts mit HGB zu tun...

Aber wie gesagt, ich bin da kein Experte...

Gruß

Harry
_________

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ahuthmann

Homepage E-Mail

07.05.2010,
13:44

@ Harry

Ausbuchung von Finanzinstrumenten

» » » Handelsrechtlich ist das sicher schon grenzwertig, aber nach IAS 39
» » » eigentlich gar nicht möglich. Hier heißt es "....dann und nur
» » dann...aus
» » » der Bilanz ..." Nach m.E. muss hier die Rechtsverbindlichkeit des
» » » Vergleiches maßgeblich sein und die ist erst mit Unterschrift
» erfolgt.
» » » Also würde hier die Auslegung des IAS 39 über wertbegründend bzw
» » erhellend
» » » entscheiden. Unter Kaufleuten gilt nach HGB ja auch der Handschlag...
» » » =;o).
» » »
»
» Ich sehe das mit der Unterschrift anders, da IAS 32 m.E. klar ist:
»
» "In this Standard, ‘contract’ and ‘contractual’ refer to an agreement
» between two or more parties that has clear economic consequences that
» the parties have little, if any, discretion to avoid, usually because
» the agreement is enforceable by law. Contracts, and thus financial
» instruments, may take a variety of forms and need not be in
» writing. "
»
» Wie ich gesagt habe, kommt es darauf an, ob sich die Vertragsparteien vor
» Abschlussstichtag sich den econcomic consequences nicht mehr entziehen
» konnten... Handschlag oder nicht, hat daher nichts mit HGB zu tun...
»
» Aber wie gesagt, ich bin da kein Experte...

Also die hier zietierten Passagen des IAS 32 beziehen sich auf die Defintion eines Finanzinstruments und nicht auf deren Abgang. Bzgl eines Abgangs ist der IAS 39 relevant und hiernach erlischt ein Finanzinstrument, wenn es erfüllt wird oder die Rechte an den vertraglichen Cash Flows sonst wie erlöschen. Da würde ich auch erstmal den Vertragsabschluss heranziehen. Und ansonsten wie oben schon erwähnt ist die Fragestellung eher, ob es sich um eine Nachdokumentation eines bereits beschlossenen und vereinbarten Sachverhalts handelt oder ob es vorher zwar absehbar aber nicht beschlossen war. Da das ganze sich für mich eher nach letzterem anhört, würde ich auch für eine Ausbuchung in 2010 plädieren.

Grüße

Andreas Huthmann

Harry

E-Mail

08.05.2010,
18:28

@ ahuthmann

Ausbuchung von Finanzinstrumenten

» Also die hier zietierten Passagen des IAS 32 beziehen sich auf die
» Defintion eines Finanzinstruments und nicht auf deren Abgang. Bzgl eines
» Abgangs ist der IAS 39 relevant und hiernach erlischt ein
» Finanzinstrument, wenn es erfüllt wird oder die Rechte an den
» vertraglichen Cash Flows sonst wie erlöschen. Da würde ich auch erstmal
» den Vertragsabschluss heranziehen. Und ansonsten wie oben schon erwähnt
» ist die Fragestellung eher, ob es sich um eine Nachdokumentation eines
» bereits beschlossenen und vereinbarten Sachverhalts handelt oder ob es
» vorher zwar absehbar aber nicht beschlossen war. Da das ganze sich für
» mich eher nach letzterem anhört, würde ich auch für eine Ausbuchung in
» 2010 plädieren.
»
» Grüße
»
» Andreas Huthmann

Die Passage steht in der Tat in IAS 32, bezieht sich allerdings auf die Definition eines Vertrages...

Aber ich will gar nicht bestreiten, dass vermutlich eine Ausbuchung erst in 2010 erfolgen kann, habe nur die Möglichkeit einer früheren Ausbuchung auf Grund des Sachverhaltes nicht definitiv ausgeschlossen...

Gruß

Harry
_________

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