Soufian

09.05.2010,
14:41
(editiert von Soufian
am 09.05.2010 um 14:43)
 

Remissionsrecht/Rückgaberecht IAS 18 (Sonstiges)

Hallo Liebe IFRS Freunde,

schreibe momentan an meiner Diplomarbeit und habe gerade eine Blockade, da dieses Thema bisher nicht oft behandelt wurde.
Ein Remissionsrecht im Verlagswesen ist ein sog. Rückgaberecht das von einem Verlag an den Buchhändler gewährt wird. In den Geschäftsberichten (Bsp. Bertelsmann)werden auch Rückstellungen für potenzielle Rückgaben von Remittenden gebildet.
Gemäß IAS 18.16 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine zuverlässige Schätzbare Rückgabequote vorliegt und die Forderung wird dadurch gemindert.

Andererseits ist das Remisionsrecht aber ein Komissinsgeschäft gleichgestellt. Nach IAS.18.16 heeißt es, das bei Abhängigkeit des Weiterverlkaufs die Chancen und Risiken nicht erfolgen. Hier liegt auch ein Komissionsgeschäft!

Meine Frage heißt, wie man davon ausgehen kann, das die Chancen und Risiken tatsächlich auf den Käufer übergegangen sind so das man auch eine Umsatz realieren kann?

Würde mich wirklch sehr freuen wenn jemand eine Idee oder ein Hinweis auf Literatur hat.

Vielen Dank im Voraus!

Ingo Weber

17.06.2010,
11:49

@ Soufian

Remissionsrecht/Rückgaberecht IAS 18

» Hallo Liebe IFRS Freunde,
»
» schreibe momentan an meiner Diplomarbeit und habe gerade eine Blockade, da
» dieses Thema bisher nicht oft behandelt wurde.
» Ein Remissionsrecht im Verlagswesen ist ein sog. Rückgaberecht das von
» einem Verlag an den Buchhändler gewährt wird. In den Geschäftsberichten
» (Bsp. Bertelsmann)werden auch Rückstellungen für potenzielle Rückgaben von
» Remittenden gebildet.
» Gemäß IAS 18.16 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine zuverlässige
» Schätzbare Rückgabequote vorliegt und die Forderung wird dadurch
» gemindert.
»
» Andererseits ist das Remisionsrecht aber ein Komissinsgeschäft
» gleichgestellt. Nach IAS.18.16 heeißt es, das bei Abhängigkeit des
» Weiterverlkaufs die Chancen und Risiken nicht erfolgen. Hier liegt auch
» ein Komissionsgeschäft!
»
» Meine Frage heißt, wie man davon ausgehen kann, das die Chancen und
» Risiken tatsächlich auf den Käufer übergegangen sind so das man auch eine
» Umsatz realieren kann?
»
» Würde mich wirklch sehr freuen wenn jemand eine Idee oder ein Hinweis auf
» Literatur hat.
»
» Vielen Dank im Voraus!

Der Unterschied ist der rechtliche Eigentumsübergang. Beim Remissionsrecht geht das rechtliche Eigentum über, bei der Kommission nicht. Dadurch erklärt sich auch die abweichende bilanzielle Behandlung.

Beste Grüße

Ingo Weber

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