Ausbuchung von Finanzinstrumenten (IAS 32 / 39)
» Das ist nur eingeschränkt eine IAS 39 Frage, sondern eher die Frage, ob
» wert begründend oder wert erhellend (--> IAS 8)
Ja das sehe ich auch so. Meine Sorge ist dabei insbesondere, dass ja hier werterhellend ( da ja schon in 2009 berücksicht) nicht mit mit der Angabe von wertbegründenen Tatsachen i.S.d. IAS 10 zusammenpasst als bedeutsame Ereignisse nach Bilanzstichtag.
»Wenn der Verzicht erst
» 2010 geschlossen wurde, ist dies mE selbst nach HGB wert begründend, oder?
» M.E. wird hier das gute alte HGB mal wieder sehr strapaziert...
Handelsrechtlich ist das sicher schon grenzwertig, aber nach IAS 39 eigentlich gar nicht möglich. Hier heißt es "....dann und nur dann...aus der Bilanz ..." Nach m.E. muss hier die Rechtsverbindlichkeit des Vergleiches maßgeblich sein und die ist erst mit Unterschrift erfolgt. Also würde hier die Auslegung des IAS 39 über wertbegründend bzw erhellend entscheiden. Unter Kaufleuten gilt nach HGB ja auch der Handschlag... =;o).
mfg
steffen
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