Ausbuchung von Finanzinstrumenten (IAS 32 / 39)

verfasst von Ingo Weber, 06.05.2010, 09:25 Uhr

» » Das ist nur eingeschränkt eine IAS 39 Frage, sondern eher die Frage, ob
» » wert begründend oder wert erhellend (--> IAS 8)
»
» Ja das sehe ich auch so. Meine Sorge ist dabei insbesondere, dass ja hier
» werterhellend ( da ja schon in 2009 berücksicht) nicht mit mit der Angabe
» von wertbegründenen Tatsachen i.S.d. IAS 10 zusammenpasst als
» bedeutsame Ereignisse nach Bilanzstichtag.
»
» »Wenn der Verzicht erst
» » 2010 geschlossen wurde, ist dies mE selbst nach HGB wert begründend,
» oder?
» » M.E. wird hier das gute alte HGB mal wieder sehr strapaziert...
»
» Handelsrechtlich ist das sicher schon grenzwertig, aber nach IAS 39
» eigentlich gar nicht möglich. Hier heißt es "....dann und nur dann...aus
» der Bilanz ..." Nach m.E. muss hier die Rechtsverbindlichkeit des
» Vergleiches maßgeblich sein und die ist erst mit Unterschrift erfolgt.
» Also würde hier die Auslegung des IAS 39 über wertbegründend bzw erhellend
» entscheiden. Unter Kaufleuten gilt nach HGB ja auch der Handschlag...
» =;o).
»
» mfg
» steffen

Sehe ich genauso...

Grüße

Ingo

 


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