Trennungspflicht einer Gold-ETF-Anleihe ohne Zinszahlungen (IAS 32 / 39)

verfasst von ahuthmann Homepage E-Mail, 12.10.2010, 16:58 Uhr

Hallo,

also meiner Meinung nach ist hier im erstens Schritt zu prüfen, ob es sich bei der ETF Anleihe um ein Sondervermögen (also einen börsengehandelten Fonds) handelt oder ob es sich um eine Schuldverschreibung handelt und damit eher den Charakter eines Zertifikats hat.

Falls es sich um eine Schuldverschreibung handelt, liegt m.E. eine Trennungspflicht vor, da das Basisinstrument eine Anleihe ist (auch wenn beim Käufer keine Zinsen ankommen) und das eingebettete Derivat dann ein Gold Future/ Forward wäre. Hierfür spielt es auch keine Rolle, ob Gold hinerlegt wird und ein Durchgriffsrecht auf das Gold bestünde. In diesem Fall käme entweder eine Bilanzierung des Basivertrags als AfS und des Embeddeds als FVTPL (HfT) in Frage oder eine freiwillige Bilanzierung des Gesamtvertrags als FVTPL, um die Trennungspflicht zu umgehen.

Im Fall eines echten Sondervermögens besteht m.E. die Möglichkeit eine AfS Kategorisierung vorzunehmen und es besteht keine Trennungspflicht. Eine Bilanzierung als FVTPL käme in diesem Fall nur in Frage, wenn die Vorraussetzungen für die Fair Value Option erfüllt sind. D.h. ein Bilanzierungsmismatch besteht oder die ETF Anleihe gehört zu einem Portfolio, das zum Fair Value gesteuert wird.

Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Fällen besteht somit in der Frage, ob der Käufer als Miteigentümer am Sondervermögen ein Recht auf einen Anteil der Vermögenswertes des Sondervermögens hält (Des Goldes) oder als Gläubiger einer Anleihe sich bereit erklärt hat auf seinen Zinsanspruch und sein Recht auf fixierte Tilgungsleistungen zugunsten der Chancen und Risiken aus den Schwankungen des Goldpreises zu verzichten.

Grüße

A. Huthmann

» Beispiel einer Anleihe:
»
» Die Anleihe ist 100% von der Kursentwicklung von Gold abhängig, in einem
» Verhältnis 1:1.
»
» Die Anleihe (also der Gold-Marktwert) wird mit physischem Gold zu 100% vom
» Emittent hinterlegt.
»
» Es werden keine Zinszahlungen geleistet. Die Anleihe kann zum aktuellen
» Gold-Wert veräussert werden.
»
» Es handelt sich also um ein monetäres Finanzinstrument, da die Anleihe in
» Cash beglichen wird.
»
» Gemäß IAS 39.11 sind eingebettete Derivate vom Basisvertrag zu trennen
» wenn alle 3 kriterien kumulativ erfüllt sind:
»
» #1) die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats
» nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags
» verbunden sind.
»
» #2) ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das
» eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde
»
» #3) und das strukturierte (zusammengesetzte) Finanzinstrument nicht zum
» Fair Value bewertet wird, dessen Änderungen erfolgswirksam erfasst
» werden.
»
» Der Basisvertrag hat in diesem Fall meines Erachtens ausschließlich
» Goldkurs-Risiko. Das "Derivat" auch. #1 Trifft also nicht zu.
» Emittentenrisiko wird durch die 100%ige Hinterlegung von Gold eliminiert.
» Oder muss hier etwa geprüft werden, ob bei Ausfall des Emittenten die
» Anleger Anspruch auf das Gold rechtlich haben?
»
» #2 trifft nicht zu, weil die Anschaffungskosten 100% des Goldpreises sind,
» abgesehen von einem Management-Fee.
»
» #3 würde auch nicht zutreffen, wenn die Anleihe in die Kategorie "afs"
» bilanziert werden soll.
»
» An welcher Stelle in den Standards muss diese Anleihe also in die
» Kategorie "at fair value" bilanziert werden? Kann einer solchen Anleihe
» tatsächlich in die Kategorie "afs" bilanziert werden?
»
» Für Hinweise zur Klarstellung wäre ich dankbar.
»
» -peb

 


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Trennungspflicht einer Gold-ETF-Anleihe ohne Zinszahlungen - pbierer, 02.10.2010, 15:37
Trennungspflicht einer Gold-ETF-Anleihe ohne Zinszahlungen - ahuthmann, 12.10.2010, 16:58

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