Neubewertung US GAAP (Sonstiges)

verfasst von Patrik, 03.03.2012, 16:43 Uhr
(editiert von Patrik am 04.03.2012 um 15:54)

Liebes Forum,
im Buch von Hayn und Waldersee (2008)"IFRS/HGB/HGB Bilmog im Vergleich" steht, dass die Neubewertung nach US GAAP nicht zulässig ist. Ich vermute, dass sich das nur auf das Sachanlagevermögen bezieht. Denn immaterielle Vermögenswerte (wie z.B. Goodwill) dürfen ja im Gegensatz zu HGB keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen [US GAAP(-seit 2001) & IFRS].Es bleibt also nur die Neubewertung- auch nach US GAAP.

Wie siehts mit einer außerordentlichen Abschreibung (wie im HGB §253 Abs3- bei voraussichtlich dauernder Wertminderung) aus?

Ist nach IFRS eine Wertaufholung beim Sachanlagevermögen und Goodwill möglich (wahrscheinlich ergebnisneutral über die Rücklagen)? Beim HGB ja nur eingeschränkt, wenn die "voraussichtliche dauerhafte" Wertminderung, dann doch nicht dauerhaft war (§253 Abs 5 HGB).

Beim US GAAP nicht unbedingt (gem. Hayn und Waldersee (2008:103):"Nach US GAAP besteht für langfristige Vermögenswerte die weiterhin betrieblich genutzt werden sollen, ein Zuschreibungsverbot (SFAS 144.15). Für langfristige Vermögenswerte, die zur Veräußerung bestimmt sind, gilt dagegen ein Zuschreibungsgebot, sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung wegfallen). Das steht bei denen unter der Rubrik "Goodwill". Gilt das auch für Sachanlagevermögen?


Danke

 


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Neubewertung US GAAP - Patrik, 03.03.2012, 16:43 (Sonstiges)

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