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Umstellungsprozess

 

  Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS / IAS

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Die Umstellung auf IFRS funktioniert nicht von heute auf morgen: Wie das HGB schreiben auch die IFRS Vorjahreszahlen zwingend vor. Soll z.B. erstmals zum 31. Dezember 2006 ein IFRS-Abschluss erstellt werden, benötigt man Vergleichszahlen für 2005, ergo Saldenvorträge für den 1. Januar 2005, ergo Abschlusszahlen 2004 – diese zweijährige Rückwirkung ist bei der Planung der Umstellung zu berücksichtigen.

Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS wirft eine Vielzahl fachlicher und systemtechnischer Fragen auf, die in dem Umstellungsprozess beantwortet werden müssen. Dabei wird tief in bestehende Strukturen des Rechnungswesens eingegriffen.

Der Umstellungsprozess beginnt mit der Beantwortung der Grundsatzfrage, ob das originäre Rechnungswesen weiterhin auf Basis der HGB-Rechnungslegungsvorschriften betrieben werden soll mit anschließender Überleitung auf IFRS, oder ob der umgekehrte Weg gewählt wird und das originäre Rechnungswesen auf IFRS umgestellt wird mit Überleitung auf HGB. Als Drittes bleibt noch die Möglichkeit, parallele Systeme zu verwenden.

Alle drei Lösungen haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind. Die Entscheidung ist von den individuellen Verhältnissen und Bedürfnissen des Unternehmens abhängig.

Die Anforderungen an das Datenmaterial zur Erstellung eines IFRS-Abschlusses sind regelmäßig höher als nach HGB, das gilt besonders für die komplexen Anhangangaben. Der dafür erforderliche Ermittlungsaufwand wird häufig unterschätzt, weil die notwendigen Informationsprozesse erst geschaffen werden müssen.

Weitere wichtige Themen sind die nach IFRS strengeren Kriterien zur Einbeziehung von Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss und die notwendigen Änderungen im Berichtswesen, im Controlling und in der Business-Planung.

Die Umstellung auf IFRS hat Auswirkungen auf Bilanz- und Erfolgskennzahlen. Oft ist dies ein wichtiges Motiv der Umstellung. Um aber vor bösen Überraschungen sicher zu sein, müssen diese Auswirkungen analysiert werden und Anpassungsmaßnahmen eingeplant werden. Dies gilt zum Beispiel für Leasing und Pensionsrückstellungen. Auch die Gestaltung der erfolgsabhängigen Vergütungen sollte vor diesem Hintergrund überprüft werden.

Eng verzahnt mit den fachlichen Fragestellungen sind die daraus abgeleiteten IT-Anforderungen. Häufig ist die IFRS-Umstellung mit Ergänzungen oder Neueinführung von IT-Systemen verbunden.

Die erfolgreiche Gestaltung des Umstellungsprozesses und die spätere Bilanzierung nach IFRS setzt entsprechendes fachliches Know-how der Mitarbeiter voraus. Schließlich soll die Umstellung in einem vernünftigen Kosten- Nutzen- Verhältnis stehen und das Unternehmen sowie die Mitarbeiter nicht überfordern. Sorgfältig geplante und maßgeschneiderte Lösungsansätze sind Voraussetzung für eine erfolgreiche und kostenadäquate Umstellung.

Der Umstellungsprozess kann nur in Projektform bewältigt werden. Erster Schritt ist die Bildung eines Projektteams unter Einbindung der betroffenen Unternehmensbereiche, der Unternehmensleitung und von externen Beratern.

Nach Bildung eines Lenkungsausschusses, idealerweise mit enger Anbindung an die Unternehmensleitung, wird das Projekt in sachlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht geplant. Die einzelnen Planungsschritte umfassen

  • Festlegung des Projektumfangs durch Problemformulierung und Grundsatzentscheidung

  • Identifikation von Projektteilzielen und -teilaufgaben

  • Sachliche und personelle Strukturierung der Teilprozesse

  • Festlegung von Milestones

  • Zeitplanung und Budgetierung

Der Planungsphase folgt die Realisationsphase, in der die notwendigen Bedingungen geschaffen werden, um Vergleichsdaten auf den letzten Stichtag vor der geplanten Umstellung zu erhalten.

Schulungen und Testläufe begleiten diesen Prozess, um schließlich mit einem kritisch validierten und sorgfältig implementierten Abschluss für das erste Berichtsjahr das Projekt abzuschließen.

 


 

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