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Die Die Umstellung auf IFRS funktioniert nicht von heute auf
morgen: Wie das HGB schreiben auch die IFRS Vorjahreszahlen
zwingend vor. Soll z.B. erstmals zum 31. Dezember 20X2 ein
IFRS-Abschluss erstellt werden, benötigt man
Vergleichszahlen für 20X1, ergo Saldenvorträge für den 1.
Januar 20x1, ergo Abschlusszahlen 20X1 – diese zweijährige
Rückwirkung ist bei der Planung der Umstellung zu
berücksichtigen.

Die Umstellung der
Rechnungslegung auf IFRS wirft eine Vielzahl fachlicher
und systemtechnischer Fragen auf, die in dem
Umstellungsprozess beantwortet werden müssen. Dabei wird tief
in bestehende Strukturen des Rechnungswesens eingegriffen.
Der
Umstellungsprozess beginnt mit der Beantwortung der
Grundsatzfrage, ob das originäre Rechnungswesen weiterhin auf
Basis der HGB-Rechnungslegungs-vorschriften betrieben werden
soll mit anschließender Überleitung auf IFRS, oder ob der
umgekehrte Weg gewählt wird und das originäre Rechnungswesen
auf IFRS umgestellt wird mit Überleitung auf HGB. Als
Drittes bleibt noch die Möglichkeit, parallele Systeme zu
verwenden.
Alle drei Lösungen
haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig gegeneinander
abzuwägen sind. Die Entscheidung ist von den individuellen
Verhältnissen und Bedürfnissen des Unternehmens abhängig.
Die Anforderungen an
das Datenmaterial zur Erstellung eines IFRS-Abschlusses
sind regelmäßig höher als nach HGB, das gilt besonders für die
komplexen Anhang-angaben. Der dafür erforderliche
Ermittlungsaufwand wird häufig unterschätzt, weil die
notwendigen Informationsprozesse erst geschaffen werden
müssen.
Weitere wichtige
Themen sind die nach IFRS strengeren Kriterien zur
Einbeziehung von Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss
und die notwendigen Änderungen im Berichtswesen, im
Controlling und in der Business-Planung.
Die Umstellung auf
IFRS hat Auswirkungen auf Bilanz- und Erfolgskennzahlen.
Oft ist dies ein wichtiges Motiv der Umstellung. Um aber vor
bösen Überraschungen sicher zu sein, müssen diese Auswirkungen
analysiert werden und Anpassungsmaßnahmen eingeplant werden.
Dies gilt zum Beispiel für Leasing und Pensionsrückstellungen.
Auch die Gestaltung der erfolgsabhängigen Vergütungen sollte
vor diesem Hintergrund überprüft werden.
Eng verzahnt mit den
fachlichen Fragestellungen sind die daraus abgeleiteten
IT-Anforderungen. Häufig ist die IFRS-Umstellung mit
Ergänzungen oder Neueinführung von IT-Systemen verbunden.

Die
erfolgreiche Gestaltung des Umstellungsprozesses und die
spätere Bilanzierung nach IFRS setzt entsprechendes
fachliches Know-how der Mitarbeiter voraus. Schließlich soll
die Umstellung in einem vernünftigen Kosten- Nutzen-
Verhältnis stehen und das Unternehmen sowie die Mitarbeiter
nicht überfordern. Sorgfältig
geplante und maßgeschneiderte Lösungsansätze sind
Voraussetzung für eine erfolgreiche und kostenadäquate
Umstellung.
Der
Umstellungsprozess kann nur in Projektform bewältigt werden.
Erster Schritt ist die Bildung eines Projektteams unter
Einbindung der betroffenen Unternehmensbereiche, der
Unternehmensleitung und von externen Beratern.
Nach
Bildung eines Lenkungsausschusses, idealerweise mit enger
Anbindung an die Unternehmensleitung, wird das Projekt in
sachlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht geplant. Die
einzelnen Planungsschritte umfassen
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Festlegung des Projektumfangs durch Problemformulierung und
Grundsatzentscheidung
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Identifikation von Projektteilzielen und -teilaufgaben -
Sachliche und personelle Strukturierung der Teilprozesse -
Festlegung von Milestones -
Zeitplanung und Budgetierung
Der Planungsphase
folgt die Realisationsphase, in der die notwendigen
Bedingungen geschaffen werden, um Vergleichsdaten auf den
letzten Stichtag vor der geplanten Umstellung zu erhalten.
Schulungen und
Testläufe begleiten diesen Prozess, um schließlich mit einem
kritisch validierten und sorgfältig implementierten Abschluss
für das erste Berichtsjahr das Projekt abzuschließen.

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