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Was sind IFRS / IAS?

 

  Übersicht

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  International Financial Reporting Standards

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Was sind IFRS / IAS ?

Das Bedürfnis nach internationaler Vergleichbarkeit der Rechnungslegung ist keineswegs neu. Bereits 1973 wurde das International Accounting Standards Committee (IASC) als privatrechtlicher Verein nationaler Verbände von Rechnungslegern und Wirtschaftsprüfern, mit Sitz in London gegründet. Über viele Jahre führte das IASC ein kaum beachtetes Schattendasein, bis die EU im Jahr 2000 beschloss, bei der Fortentwicklung von Rechnungslegungsvorschriften mit dem IASC zusammenzuarbeiten.

Im Jahr 2001 erfolgte eine Umstrukturierung des IASC und die Umbenennung in IASB (International Accounting Standards Board). Sämtliche bis dato vom IASC verabschiedeten International Accounting Standards (IAS) behielten zunächst ihre Gültigkeit und werden nach und nach modifiziert oder vom IASB durch neue Standards ersetzt. Die neuen, vom IASB entwickelten Rechnungslegungsstandards heißen nunmehr International Financial Reporting Standards (IFRS) und werden fortlaufend durchnummeriert. Der erste neue Standard wurde im Juni 2003 vom IASB veröffentlicht. Weitere Standards werden laufend vom IASB verabschiedet. Damit diese gesetzliche Wirkung entfalten, verabschiedet die Europäische Union die Standards in einem so genannten endorsement-Prozess. Eine Überführung in nationales Recht ist nicht erforderlich, da die EU-Direktiven unmittelbar für alle Beitrittsländer der Europäischen Union gelten.

Die wesentlichen Veränderungen, die bei einer Umstellung auf IFRS zu erwarten sind, lassen sich am besten verstehen, wenn man sich den grundlegenden Unterschied in der Zielsetzung zwischen deutschem Bilanzrecht und IFRS verdeutlicht. Das deutsche Bilanzrecht ist vom Vorsichtsprinzip geprägt. Im Mittelpunkt steht die Kapitalerhaltung und der Schutz der Gläubiger. Bei den IFRS dominiert dagegen die Informationsfunktion für Investoren. Dabei steht als Bild des typischen Investors nicht ein Gesellschaftergeschäftsführer einer mittelständischen GmbH im Vordergrund, sondern vielmehr der anonyme Teilnehmer (z.B. als Aktionär oder Anleihegläubiger) der organisierten Kapitalmärkte. Die wesentliche Anforderung an den Jahresabschluss ist daher die „fair presentation“, die nicht durch Aspekte der Vorsicht und der Risikovorsorge eingeschränkt werden soll.

Die unterschiedlichen Grundprinzipien der Rechnungslegung nach HGB und IFRS haben erhebliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zufolge. Einige Beispiele:

  • Der Goodwill aus Unternehmenserwerben ist nach IFRS zwingend zu aktivieren und nur bei Wertminderung abzuschreiben. Bei einer Aktivierung nach HGB ist eine planmäßige Abschreibung vorgeschrieben.

  • Der Ansatz selbst erstellter immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist nach HGB verboten – nach IFRS besteht unter bestimmten Voraussetzungen Ansatzpflicht (z.B. Entwicklungskosten).

  • Die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten stellen nach IFRS bei vielen Vermögenswerten nicht die Obergrenze der Bewertung dar. Durch die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert (fair value) kommt es nach IFRS in vielen Fällen zu einer Überschreitung des nach HGB zulässigen Wertes.

  • Das Verbot des Ausweises noch nicht realisierter Gewinne gehört zum Allerheiligsten des deutschen Vorsichtsprinzips – bei IFRS ist eine solche vorzeitige Gewinnrealisierung in bestimmten Bereichen (z.B. bei Auftragsfertigung) nicht nur erlaubt, sondern Pflicht, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

  •  Für aktive latente Steuern besteht nach HGB ein Aktivierungswahlrecht– nach IFRS (insbesondere auch auf steuerliche Verlustvorträge) Aktivierungspflicht.

  • Nach IFRS sind alle Arten von Aufwandsrückstellungen verboten.

Diese Beispiele zeigen die Tendenz eines höheren Eigenkapitalausweises durch Verhinderung der Bildung von stillen Reserven und durch – gegenüber dem deutschen Handelsrecht – frühere Gewinnrealisierung.

In einer 2004 durchgeführten Untersuchung bei deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen haben sich die beschriebenen Auswirkungen der Umstellung bestätigt:

 

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Umbenennung der IAS in IFRS

Zu einiger Verwirrung hat die "Umbenennung" der IAS in IFRS geführt. Der neue hauptamtliche Board hat sich entschieden, die von ihm verabschiedeten Standards IFRS zu nennen. In zeitlicher Betrachtung gilt daher:

  • IAS sind die vom IASC verabschiedeten, weiterhin gültigen Standards.

  • IFRS sind die vom IASB verabschiedeten neuen Standards.

Andererseits verwendet der Board die neue Bezeichnung IFRS aber auch als Oberbegriff. Die Praxis verfährt bislang häufig eher umgekehrt, indem sie mit "IAS-Bilanz" die nach IAS- und IFRS-Standards erstellte Bilanz bezeichnet. (aus Lüdenbach, IAS / IFRS, 3. Aufl., 2004, Freiburg i.Br.)

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Wer muss nach IFRS / IAS bilanzieren ?

Nach der EU-Verordnung 1606/2002 vom 19. Juli 2002 (sog. IAS-Verordnung)  haben kapitalmarktorientierten Unternehmen ab 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen. Durch das im Dezember 2004 verabschiedete Bilanzrechtsreformgesetz - BilReG - wurde u.a. diese IAS-Verordnung in nationales Recht umgesetzt.

Für bestimmte Unternehmen wurde eine Übergangsfrist bis zu nach dem 31.12.2006 beginnende Geschäftsjahre eingeräumt. Hierbei handelt es sich zum einen um Unternehmen, die vor dem 11. September 2002 begonnen haben, ihren Konzernabschluss auf Basis international anerkannter Rechnungslegungstandards zu erstellen und deren Wertpapiere zum öffentlichen Handel in einem Drittstaat zugelassen sind (z.B. Anwendung der US-GAAP bei Zulassung der Wertpapiere in den USA). Zum anderen sind Unternehmen, die ausschließlich Schuldpapiere in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Staat innerhalb des EWR emittiert haben, von der Übergangsregelung begünstigt.

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen wurde die Möglichkeit geschaffen, einen befreienden Konzernabschluss nach IFRS zu erstellen. Das kann z.B. für solche Unternehmen von Interesse sein, die sich auf den Gang an die Börse vorbereiten oder deren Banken für das Rating einen Abschluss nach IFRS erwarten.

Beim Einzelabschluss eröffnet das BilReG großen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, dass in den Pflichtveröffentlichungen ein IFRS-Einzelabschluss an die Stelle des traditionellen HGB-Abschlusses treten kann. Das Unternehmen wird damit in die Lage versetzt, sich seinen Geschäftspartnern mit einem auf Informationszwecke zugeschnittenen, international "lesbaren" Abschluss zu präsentieren.

Für Zwecke der Ausschüttungsbemessung und der Besteuerung ist aber auch weiterhin ein HGB-Einzelabschluss aufzustellen. Unternehmen, die sich entscheiden auf IFRS umzustellen, werden also auf Einzelabschlussebene auf längere Zeit zweigleisig fahren müssen.

Zum BilReG (pdf.)

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Aufbau des IFRS / IAS - Regelwerkes

Das Regelwerk des IASB hat einen dreistufigen Aufbau:

  • Stufe 1: die Einzelstandards (IFRS / IAS), von denen IAS 1 Ausweis- und Gliederungsfragen behandelt und IAS 2 bis 41 und IFRS 1 ff. Einzelfragen der Rechnungslegung,

  • Stufe 2: Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee zu den IAS / IFRS (IFRIC, früher SIC),

  • Stufe 3: ein Framework, in dem Ziele und Anforderungen der Rechnungslegung beschrieben sowie die Elemente der Rechnungslegung (insbesondere Aktiva, Passiva, Erträge und Aufwendungen ) definiert werden.

Hierbei gehen die IFRS / IAS und die IFRIC / SIC als speziellere Regelungen im Konfliktfall dem Framework vor. (aus Lüdenbach, IAS / IFRS, 3. Aufl., 2004, Freiburg i.Br.)

(aus Buchholz, Internationale Rechnungslegung, 2. Aufl. 2001, Bielefeld)

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Wie entstehen die Standards ?

Für die Revision eines IAS-Standards und den Entwurf neuer IFRS ist ein formalisiertes Verfahren, der standard setting process oder due process, vorgesehen, in dem die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme hat. Am Anfang des Prozesses steht als Diskussionspapier ein Draft Statement of Principles. Die interessierte Öffentlichkeit hat vier bis sechs Monate Zeit, dieses Diskussionspapier zu kommentieren. Es folgt sodann ein Entwurf des späteren Standards (Exposure Draft), der wiederum zur Kommentierung veröffentlicht wird, bevor der endgültige Standard verabschiedet wird (aus Lüdenbach, IAS / IFRS, 3. Aufl., 2004, Freiburg i.Br.)

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Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen IFRS und HGB

Überblick

 


 

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