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Was sind IFRS / IAS ?
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Umbenennung der IAS in IFRS
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Wer muss nach IFRS / IAS
bilanzieren ?
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Aufbau des IFRS / IAS -
Regelwerkes
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Wie entstehen die Standards ?
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Überblick über die wichtigsten
Unterschiede zwischen HGB (BilMoG), IFRS und IFRS for SMEs
International Financial Reporting Standards |
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Was sind IFRS / IAS ?
Das Bedürfnis nach internationaler
Vergleichbarkeit der Rechnungslegung ist keineswegs neu. Bereits
1973 wurde das International Accounting Standards Committee (IASC)
als privatrechtlicher Verein nationaler Verbände von Rechnungslegern
und Wirtschaftsprüfern, mit Sitz in London gegründet. Über viele
Jahre führte das IASC ein kaum beachtetes Schattendasein, bis die Europäische Union
im Jahr 2000 beschloss, bei der Fortentwicklung von
Rechnungslegungsvorschriften mit dem IASC zusammen zu arbeiten.
Im Jahr 2001 erfolgte eine
Umstrukturierung des IASC und die Umbenennung in IASB (International
Accounting Standards Board). Sämtliche bis dato vom IASC
verabschiedeten International Accounting Standards (IAS) behielten
zunächst ihre Gültigkeit und wurden (und werden noch) nach und nach modifiziert oder
vom IASB durch neue Standards ersetzt. Die neuen, vom IASB
entwickelten Rechnungslegungsstandards heißen nunmehr International
Financial Reporting Standards (IFRS) und werden fortlaufend
durchnummeriert.
Der IASB wird in der Auslegung der
Standards von dem IFRS Interpretations Committee (vormals International Financial Reporting Interpretations
Committee, kurz IFRIC und bis 2001 Standing Interpretations
Committee, kurz SIC) unterstützt. Dessen Aufgabe besteht in der
Beantwortung von Fragen und Interpretationen seitens der IFRS-Anwender und somit einer inhaltlichen Verbindung der einzelnen IFRS. Zudem unterbreitet das
IFRS Interpretations Committee aufgrund seiner Erfahrungen
mit Umsetzungsprobleme dem IASB Vorschläge zur Verbesserung
einzelner Standards.
Der erste IFRS wurde im
Juni 2003 vom IASB veröffentlicht (IFRS 1 Erstmalige Anwendung
der International Financial Reporting Standards). Weitere Standards werden laufend
vom IASB verabschiedet. Damit diese gesetzliche Wirkung entfalten,
übernimmt die Europäische Kommission die Standards in einem so
genannten Endorsement-Prozess (Komitologie-Verfahren). Eine Überführung in nationales Recht
ist nicht erforderlich, da die EU-Verordnungen unmittelbar für alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten.
Die wesentlichen Veränderungen, die
bei einer Umstellung auf IFRS zu erwarten sind, lassen sich am
besten verstehen, wenn man sich den grundlegenden Unterschied in der
Zielsetzung zwischen deutschem Bilanzrecht und IFRS verdeutlicht.
Das deutsche Bilanzrecht ist vom Vorsichtsprinzip geprägt. Im
Mittelpunkt stehen die Kapitalerhaltung und der Schutz der
Gläubiger. Bei den IFRS dominiert dagegen die Informationsfunktion
für Investoren. Dabei steht als Bild des typischen Investors nicht
ein Gesellschaftergeschäftsführer einer mittelständischen GmbH im
Vordergrund, sondern vielmehr der anonyme Teilnehmer (z.B. als
Aktionär oder Anleihegläubiger) der organisierten Kapitalmärkte. Die
wesentliche Anforderung an den Jahresabschluss nach IFRS ist
daher die „fair presentation“, die nicht durch Aspekte der Vorsicht
und der Risikovorsorge eingeschränkt werden soll.
Die unterschiedlichen Grundprinzipien der Rechnungslegung nach HGB
und IFRS haben erhebliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede
zufolge. Einige Beispiele:
-
Der Goodwill aus
Unternehmenserwerben ist nach IFRS zwingend zu aktivieren und
nur bei Wertminderung abzuschreiben. Bei einer Aktivierung nach
HGB ist eine planmäßige Abschreibung vorgeschrieben.
-
Beim Ansatz selbst
erstellter immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
besteht mit einigen Ausnahmen nach HGB ein Aktivierungswahlrecht
– nach IFRS besteht unter bestimmten Voraussetzungen
Ansatzpflicht (z.B. Entwicklungskosten).
-
Die fortgeführten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten stellen nach IFRS bei
vielen Vermögenswerten nicht die Obergrenze der Bewertung dar.
Durch die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert (fair value)
kommt es nach IFRS in vielen Fällen zu einer Überschreitung des
nach HGB zulässigen Wertes.
-
Das Verbot des Ausweises
noch nicht realisierter Gewinne gehört zum Allerheiligsten des
deutschen Vorsichtsprinzips – bei IFRS ist eine solche
vorzeitige Gewinnrealisierung in bestimmten Bereichen (z.B. bei
Auftragsfertigung) nicht nur erlaubt, sondern Pflicht, sofern
die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
-
Für einen aktiven Überhang an latenten Steuern
besteht nach HGB ein Aktivierungswahlrecht – nach IFRS
(insbesondere auch auf steuerliche Verlustvorträge)
besteht eine Aktivierungspflicht.
-
Nach IFRS sind alle Arten
von Aufwandsrückstellungen verboten.
Diese Beispiele zeigen die Tendenz
eines höheren Eigenkapitalausweises durch Verhinderung der Bildung
von stillen Reserven und durch – gegenüber dem deutschen
Handelsrecht – frühere Gewinnrealisierung.
In einer 2011 durchgeführten Untersuchung bei deutschen
kapitalmarktorientierten Unternehmen haben sich die beschriebenen
Auswirkungen der Umstellung bestätigt:

Quelle: Coenenberg et al. (2011); in: KoR, S.133ff.
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Umbenennung der IAS in IFRS
Zu einiger Verwirrung hat die "Umbenennung" der IAS in IFRS geführt.
Der neue hauptamtliche Board hat sich entschieden, die von ihm
verabschiedeten Standards IFRS zu nennen. In zeitlicher Betrachtung
gilt daher:
-
IAS sind die vom IASC
verabschiedeten, weiterhin gültigen Standards.
-
IFRS sind die vom IASB
verabschiedeten neuen Standards.
Andererseits verwendet der Board die neue Bezeichnung IFRS aber auch
als Oberbegriff. Die Praxis verfährt bislang häufig eher umgekehrt,
indem sie mit "IAS-Bilanz" die nach IAS- und IFRS-Standards
erstellte Bilanz bezeichnet (Quelle: Lüdenbach, IFRS, 6. Aufl.,
2010, Freiburg i.Br.).
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Wer muss nach IFRS / IAS bilanzieren ?
Am 19. Juli 2002 haben das
Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die
Verordnung Nr. 1606/2002 (sog. IAS-Verordnung) erlassen. Danach haben kapitalmarktorientierte
Unternehmen seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach den Vorschriften
der IFRS aufzustellen.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne der IAS-Verordnung sind
Mutterunternehmen, deren Wertpapiere (Aktien und/oder
Schuldverschreibungen) zum Handel an einem organisierten
Kapitalmarkt innerhalb der Europäischen Union zugelassen sind.
Neben der verpflichtenden Anwendung
von IFRS im Konzernabschluss wurde den Mitgliedstaaten das Wahlrecht
eingeräumt, die Anwendung der IFRS auf Einzelabschlussebene bzw. auf
Konzernabschlussebene für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen
entweder zu gestatten oder gar zwingend vorzuschreiben.
In Deutschland wurde durch das im Dezember 2004 verabschiedete Bilanzrechtsreformgesetz
(BilReG) u.a. diese IAS-Verordnung in nationales Recht
umgesetzt. Durch Einfügung des § 315a HGB haben nicht
kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ein Wahlrecht, ihren
Konzernabschluss mit befreiender Wirkung nach IFRS aufzustellen. §
315a Abs. 1 HGB schreibt darüber hinaus sowohl für verpflichtend als
auch freiwillig aufgestellte IFRS-Konzernabschlüsse die Beachtung
bestimmter nationaler Vorschriften (z.B. zum Lagebericht, zur
Prüfung und Offenlegung von Konzernschlüssen und bestimmten Angaben
gem. § 313 f. HGB) vor.
Beim Einzelabschluss eröffnet das
BilReG großen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, dass in den
Pflichtveröffentlichungen ein IFRS-Einzelabschluss an die Stelle des
traditionellen HGB-Abschlusses treten kann. Das Unternehmen wird
damit in die Lage versetzt, sich seinen Geschäftspartnern mit einem
auf Informationszwecke zugeschnittenen, international "lesbaren"
Abschluss zu präsentieren. Für Zwecke der
Ausschüttungsbemessung und der Besteuerung ist aber auch weiterhin
ein HGB-Einzelabschluss aufzustellen. Unternehmen, die sich
entscheiden auf IFRS umzustellen, werden also auf
Einzelabschlussebene auf längere Zeit zweigleisig fahren müssen.
Die (freiwillige) Umstellung der
Rechnungslegung auf IFRS kann z.B. für solche
Unternehmen von Interesse sein, die sich auf den Gang an die Börse
vorbereiten oder deren Banken für das Rating einen Abschluss nach
IFRS erwarten. Des Weiteren können die Orientierung an den
Informationsbedürfnissen der shareholder oder die Vereinheitlichung
des internen Konzernreportings Motive für die Umstellung auf IFRS
sein.
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Aufbau des IFRS / IAS - Regelwerkes
Das Regelwerk des IASB hat einen
dreistufigen Aufbau:
-
Stufe 1: die
Einzelstandards (IFRS / IAS), von denen IAS 1 Ausweis- und
Gliederungsfragen behandelt und IAS 2 bis 41 und IFRS 1 ff.
Einzelfragen der Rechnungslegung,
-
Stufe 2: Interpretationen
des International Financial Reporting Interpretations Committee
zu den IAS / IFRS (IFRIC, früher SIC),
-
Stufe 3: ein Framework, in
dem Ziele und Anforderungen der Rechnungslegung beschrieben
sowie die Elemente der Rechnungslegung (insbesondere Aktiva,
Passiva, Erträge und Aufwendungen ) definiert werden.
Hierbei gehen die IFRS / IAS und die
IFRIC / SIC als speziellere Regelungen im Konfliktfall dem Framework
vor (Quelle: Lüdenbach, IAS / IFRS, 6. Aufl., 2010, Freiburg i.Br.).

(Quelle: Buchholz, Internationale
Rechnungslegung, 2. Aufl. 2001, Bielefeld)
Viele neuere Standards beinhalten
auch ergänzende Dokumente wie die Grundlage für Schlussfolgerungen
(Basis for Conclusion), Anwendungsleitlinien (Implementation
Guidances) und/oder erläuternde Beispiele (Illustrative Examples).
Diese Dokumente sind zwar kein offizieller Bestandteil der
Standards, können aber zur Auslegung der entsprechenden Standards
hinzugezogen werden.
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Wie entstehen die Standards ?
Für den Entwurf neuer IFRS und die Revision eines
bestehenden IAS bzw. IFRS ist ein formalisiertes Verfahren, der
standard setting process oder due process, vorgesehen, in dem die
interessierte Fachöffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme hat.
Am
Anfang dieses Standardisierungsprozesses steht als Diskussionspapier ein
Draft Statement
of Principles. Dieses Diskussionspapier steht mindestens vier
Monate zur öffentlichen Diskussion. Die interessierte
Fachöffentlichkeit hat dann Gelegenheit, dieses Papier in einem
comment letter zu kommentieren.
Anschließend folgt
auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen ein Entwurf des späteren Standards (Exposure Draft), der
wiederum zur Kommentierung veröffentlicht wird. Nach Auswertung und
Prüfung der zu dem Exposure Draft eingegangenen Stellungnahmen
erfolgt dann die Verabschiedung des endgültigen
Standards. Gegebenenfalls erfolgt bei sehr starken Einwendungen
teilweise eine überarbeitete Entwurfsfassung (re-exposure),
bevor der endgültige Standard verabschiedet wird (Quelle: Lüdenbach, IAS / IFRS,
6. Aufl.,
2010, Freiburg i.Br.).
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Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB
(BilMoG), IFRS und IFRS for SMEs
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