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Mit der Umsetzung der sog.
IAS-Verordnung der EU in nationales Recht durch
Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetztes (BilReG) im Dezember
2004 wurde für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen das
Wahlrecht geschaffen, einen befreienden Konzernabschluss nach
IAS/IFRS aufzustellen.
Warum sollten nicht kapitalmarktorientierte mittelständische
Unternehmen freiwillig ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen?
Als ein Hauptargument wird angeführt, dass die IFRS einen besseren
Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines
Unternehmens geben und daher eine bessere Risikoeinschätzung des
Unternehmens ermöglichen. Überdies ist zu erwarten, dass Rating-,
Analyse- und Bewertungssysteme sich mittelfristig auf IFRS
ausrichten und die entsprechenden Informationen abfragen werden. Als
weiterer Grund für eine IFRS-Umstellung seien an dieser Stelle die
hiermit verbundenen Vorteile im Bezug auf das Rechnungswesen genannt
(Erleichterung der Konsolidierung; Harmonisierung von internem und
externem Rechnungswesen).
Bislang hält sich der Mittelstand in Deutschland mit der
Entscheidung die Rechnungslegung auf IFRS umzustellen noch zurück.
Gleichwohl zeigen neuere Umfragen und Untersuchungen, dass sich
mittelständische Unternehmen zunehmend mit dem Thema IFRS
auseinandersetzen.
Die Gründe für das bislang eher zurückhaltende Umstellungsverhalten
sind vielfältig. Ein bedeutender Grund ist wohl die Tatsache, dass
in der EU IFRS-Konzernabschlüsse bisher lediglich für
kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben sind. Daraus
leiten viele Mittelständler ab, dass sie von der
Internationalisierung der Rechnungslegung nicht betroffen sein
werden. Ferner wird die Umstellung oftmals als irrelevant für das
eigene Unternehmen angesehen oder der in der Praxis mit dem
Umstellungsprozess auf IFRS verbundene Zeitaufwand und die
Komplexität der Vorschriften werden als Argumente gegen die
IFRS-Anwendung im Mittelstand genannt.
Die Notwendigkeit zur Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für
mittelständische Unternehmen wurde mittlerweile vom IASB erkannt.
Seit 2003 steht die Entwicklung von IFRS für kleine und mittlere
Unternehmen (sog. Small and Medium-sized Entities, SME) auf der
„Active Agenda“ des IASB.
Dabei hat sich der IASB als Ziel gesetzt, qualitativ hochwertige,
verständliche und durchsetzbare Standards zu entwickeln, die für KMU
weltweit geeignet sind und sich auf die Bedürfnisse der Adressaten
von Jahresabschlüssen kleiner und mittlerer Unternehmen
konzentrieren
(Definitionen des
IASB).
Im Juni 2004 wurde ein erstes Diskussionspapier zur grundsätzlichen
Vorgehensweise für die Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für
SME veröffentlicht. Dem Diskussionspapier folgte im April 2005 ein
Fragebogen zu möglichen Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen,
dessen Auswertung dem Board als Grundlage für weitere Diskussionen
dienen sollte. Seitdem wurden in verschiedenen Sitzungen des
SME-Arbeitskreises des IASB sowie in Diskussionen des Board mögliche
Erleichterungen für SME erörtert, bevor im August 2006 und – in
überarbeiteter Version - im November 2006 vom Mitarbeiterstab des
IASB erstmalig ein Arbeitsentwurf für einen Standard herausgegeben
wurde. Der Arbeitsentwurf war noch nicht zur öffentlichen
Kommentierung vorgesehen, sondern sollte der interessierten
Öffentlichkeit lediglich frühzeitig einen Eindruck über die
geplanten Regelungen vermitteln. Im Februar 2007 folgte – ergänzt um
Grundlagen für Schlussfolgerungen (basis for conclusions) und
Leitlinien zur Anwendung (implementation guidance) - die
Veröffentlichung des eigentlichen Standardentwurfs seitens des IASB.
Im Juni 2007 wurde schließlich eine deutsche Übersetzung des
Standardentwurfs herausgegeben, womit ein Standardentwurf seitens
des IASB erstmalig nicht nur in englischer Sprache veröffentlicht
wurde
(Projektzusammenfassung des IASB aus Juni 2007). Die
endgültige Verabschiedung des Rechnungslegungsstandards für SME ist
für die zweite Jahreshälfte 2008 geplant. Die nachfolgende Abbildung
zeigt den Projektplan des SME-Projektes des IASB im Überblick.
(Bitte den Links der folgenden Darstellung folgen!)
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Diskussion im IASB
(2005, 2006 und 2007)
Bilanzierungs-, Anhang- und Darstellungsanforderungen
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Endgültiger Standard 2. Halbjahr 2008 |
Zum derzeitigen Stand (Juli 2007) lassen sich die wesentlichen
Ergebnisse hinsichtlich der Entwicklung von IFRS für SME wie folgt
zusammenfassen:
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Eigenständiges Dokument, d.h. kein verpflichtender Rückfall auf
die Full-IFRS (mandatory fallback), wenn ein Sachverhalt in den
SME-IFRS nicht geregelt ist
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Verweise auf Full-IFRS bei in den SME-IFRS verankerten
Wahlrechten sowie bei nicht adressierten Themen
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Thematischer Aufbau der SME-IFRS mit insgesamt 38 Abschnitten
(382 Seiten inkl. 'basis for conclusions' und 'implementation
guidance')
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Unter den Anwendungskreis sollen nach Ansicht des IASB nicht
öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen fallen, die
Jahresabschlüsse für externe Adressaten veröffentlichen. Die
Festlegung des Anwenderkreises (z.B. anhand von quantitativen
Kriterien) wird nationalen Gesetzgebern überlassen
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Beibehaltung der in den Full-IFRS enthaltenen Wahlrechte
(Ausnahme: Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen
und Verlusten bei der Bilanzierung von leistungsorientierten
Versorgungsplänen) sowie Verankerung zusätzlicher Wahlrechte
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Gegenüber den Full-IFRS unzureichende Erleichterungen
hinsichtlich Bilanzierung und Bewertung sowie hinsichtlich der
Anhangangaben
Obgleich das Projekt des IASB grundsätzlich nach wie vor auf
positive Resonanz stößt, wird weiterhin kritisiert, dass der
vorgelegte Standardentwurf den Bedürfnissen von mittelständischen
Unternehmen nicht gerecht wird. Nachfolgend sind einige
Stellungnahmen aus den vergangenen Monaten zusammengestellt:
Im Jahr 2006 nahmen u.a. die folgenden Organisationen zum
SME-Projekt Stellung:
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