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IFRS für kleine und mittlere Unternehmen

 

 

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Mit der Umsetzung der sog. IAS-Verordnung der EU in nationales Recht durch Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetztes (BilReG) im Dezember 2004 wurde für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen das Wahlrecht geschaffen, einen befreienden Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen.

Warum sollten nicht kapitalmarktorientierte mittelständische Unternehmen freiwillig ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen? Als ein Hauptargument wird angeführt, dass die IFRS einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens geben und daher eine bessere Risikoeinschätzung des Unternehmens ermöglichen. Überdies ist zu erwarten, dass Rating-, Analyse- und Bewertungssysteme sich mittelfristig auf IFRS ausrichten und die entsprechenden Informationen abfragen werden. Als weiterer Grund für eine IFRS-Umstellung seien an dieser Stelle die hiermit verbundenen Vorteile im Bezug auf das Rechnungswesen genannt (Erleichterung der Konsolidierung; Harmonisierung von internem und externem Rechnungswesen).

Bislang hält sich der Mittelstand in Deutschland mit der Entscheidung die Rechnungslegung auf IFRS umzustellen noch zurück. Gleichwohl zeigen neuere Umfragen und Untersuchungen, dass sich mittelständische Unternehmen zunehmend mit dem Thema IFRS auseinandersetzen.

Die Gründe für das bislang eher zurückhaltende Umstellungsverhalten sind vielfältig. Ein bedeutender Grund ist wohl die Tatsache, dass in der EU IFRS-Konzernabschlüsse bisher lediglich für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben sind. Daraus leiten viele Mittelständler ab, dass sie von der Internationalisierung der Rechnungslegung nicht betroffen sein werden. Ferner wird die Umstellung oftmals als irrelevant für das eigene Unternehmen angesehen oder der in der Praxis mit dem Umstellungsprozess auf IFRS verbundene Zeitaufwand und die Komplexität der Vorschriften werden als Argumente gegen die IFRS-Anwendung im Mittelstand genannt.

Die Notwendigkeit zur Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für mittelständische Unternehmen wurde mittlerweile vom IASB erkannt. Seit 2003 steht die Entwicklung von IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (sog. Small and Medium-sized Entities, SME) auf der „Active Agenda“ des IASB. Dabei hat sich der IASB als Ziel gesetzt, qualitativ hochwertige, verständliche und durchsetzbare Standards zu entwickeln, die für KMU weltweit geeignet sind und sich auf die Bedürfnisse der Adressaten von Jahresabschlüssen kleiner und mittlerer Unternehmen konzentrieren (Definitionen des IASB).

Im Juni 2004 wurde ein erstes Diskussionspapier zur grundsätzlichen Vorgehensweise für die Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für SME veröffentlicht. Dem Diskussionspapier folgte im April 2005 ein Fragebogen zu möglichen Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen, dessen Auswertung dem Board als Grundlage für weitere Diskussionen dienen sollte. Seitdem wurden in verschiedenen Sitzungen des SME-Arbeitskreises des IASB sowie in Diskussionen des Board mögliche Erleichterungen für SME erörtert, bevor im August 2006 und – in überarbeiteter Version - im November 2006 vom Mitarbeiterstab des IASB erstmalig ein Arbeitsentwurf für einen Standard herausgegeben wurde. Der Arbeitsentwurf war noch nicht zur öffentlichen Kommentierung vorgesehen, sondern sollte der interessierten Öffentlichkeit lediglich frühzeitig einen Eindruck über die geplanten Regelungen vermitteln. Im Februar 2007 folgte – ergänzt um Grundlagen für Schlussfolgerungen (basis for conclusions) und Leitlinien zur Anwendung (implementation guidance) - die Veröffentlichung des eigentlichen Standardentwurfs seitens des IASB. Im Juni 2007 wurde schließlich eine deutsche Übersetzung des Standardentwurfs herausgegeben, womit ein Standardentwurf seitens des IASB erstmalig nicht nur in englischer Sprache veröffentlicht wurde  (Projektzusammenfassung des IASB aus Juni 2007). Die endgültige Verabschiedung des Rechnungslegungsstandards für SME ist für die zweite Jahreshälfte 2008 geplant. Die nachfolgende Abbildung zeigt den Projektplan des SME-Projektes des IASB im Überblick.

(Bitte den Links der folgenden Darstellung folgen!)

Projektbeginn 1998

Diskussionspapier "Vorläufige Beschlüsse zum SME-Projekt"

120 Stellungnahmen (Juni 2004)

Fragebogen "Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen"

101 Stellungnahmen (April 2005)

Öffentliche Diskussionsrunden des IASB
(Oktober 2005, 43 Teilnehmer)

IASB-AG Januar 2006; u.a. Diskussion der Anhangangaben

Diskussion im IASB
(2005, 2006 und 2007)
Bilanzierungs-, Anhang- und Darstellungsanforderungen

Vorentwurf 04. August 2006 (pdf.)

Vorentwurf 02. November 2006 (pdf.)

Vorentwurf Anwendungsleitlinien 02. November 2006 (pdf.)

Standardentwurf Februar 2007 englisch (pdf.)

Standardentwurf Juni 2007 deutsch (pdf.)

Endgültiger Standard 2. Halbjahr 2008

Zum derzeitigen Stand (Juli 2007) lassen sich die wesentlichen Ergebnisse hinsichtlich der Entwicklung von IFRS für SME wie folgt zusammenfassen:

  • Eigenständiges Dokument, d.h. kein verpflichtender Rückfall auf die Full-IFRS (mandatory fallback), wenn ein Sachverhalt in den SME-IFRS nicht geregelt ist

  • Verweise auf Full-IFRS bei in den SME-IFRS verankerten Wahlrechten sowie bei nicht adressierten Themen

  • Thematischer Aufbau der SME-IFRS mit insgesamt 38 Abschnitten (382 Seiten inkl. 'basis for conclusions' und 'implementation guidance')

  • Unter den Anwendungskreis sollen nach Ansicht des IASB nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen fallen, die Jahresabschlüsse für externe Adressaten veröffentlichen. Die Festlegung des Anwenderkreises (z.B. anhand von quantitativen Kriterien) wird nationalen Gesetzgebern überlassen

  • Beibehaltung der in den Full-IFRS enthaltenen Wahlrechte (Ausnahme: Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Versorgungsplänen) sowie Verankerung zusätzlicher Wahlrechte

  • Gegenüber den Full-IFRS unzureichende Erleichterungen hinsichtlich Bilanzierung und Bewertung sowie hinsichtlich der Anhangangaben

Obgleich das Projekt des IASB grundsätzlich nach wie vor auf positive Resonanz stößt, wird weiterhin kritisiert, dass der vorgelegte Standardentwurf den Bedürfnissen von mittelständischen Unternehmen nicht gerecht wird. Nachfolgend sind einige Stellungnahmen aus den vergangenen Monaten zusammengestellt:

 

Im Jahr 2006 nahmen u.a. die folgenden Organisationen zum SME-Projekt Stellung:

 


 

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